Belgien: Neuregelung der Limosa-Meldepflicht
Nachdem der Europäische Gerichtshof die bisherige Meldepflicht für selbständige ausländische Unternehmer, die in Belgien vorübergehend Dienstleistungen ausführen, für unvereinbar mit dem Europarecht hielt, führte Belgien zum 1. Juli 2013 eine abgespeckte Meldepflicht ein.
Selbständige, die vorübergehend in Belgien arbeiten, müssen sich nach der Neuregelung zwar immer noch bei den belgischen Behörden melden, aber insgesamt weniger Daten übermitteln. Zukünftig müssen Selbständige Ort, Beginn und Ende der Dienstleistung und den belgischen Kunden melden und angeben, ob der Bausektor betroffen ist. Für entsendete Arbeitnehmer müssen dagegen nach wie vor detailliertere Meldungen abgegeben werden: www.limosa.be
Quelle: Handwerk International Baden-Württemberg