Corona-Regeln in MV
Es gelten nur noch die Corona-Basisschutzmaßnahmen. Seit dem 1. Oktober 2022 ist eine neue Corona-Landesverordnung inkraft, die bis zum 7. April 2023 gelten soll.
Das bundesweite Infektionsschutzgesetz ist noch bis zum 7. April 2023 gültig. Es gilt als wahrscheinlich, dass es danach nicht verlängert wird.
Weiterhin Isolationspflicht bei Covid-Infektion in MV
Die bestehenden Isolationsregeln gelten voraussichtlich noch bis Ende Februar 2023. Dafür hatte sich Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) ausgesprochen. Für die kommende Kabinettssitzung am 7. Februar hat die Landesregierung die Regelungen zur Isolationspflicht allerdings auf die Tagesordnung gesetzt, kündigte Drese an. In Rücksprache mit den Expertinnen und Experten solle dann ein Termin für die Aufhebung der Isolation abgestimmt werden, so Drese.
Wo müssen derzeit Masken getragen werden?
Seit Ende April gelten in MV nur noch die Corona-Basisschutzmaßnahmen. Auf Grundlage des Bundes-Infektionsschutzgesetztes gelten diese fast ausschließlich im Gesundheitswesen weiter. Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske besteht damit nur noch in folgenden Bereichen:
- in Krankenhäusern und Pflegeheimen, oder ähnlichen Einrichtungen, in Arztpraxen und Praxen von Heilberuflern (Physiotherapie etc.)
- Für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren reicht auch eine medizinische Maske.
Welche Testpflicht gilt im Gesundheitswesen?
In Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen, in Arztpraxen und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens gilt nach wie vor eine Testpflicht beim Zutritt. Das ist im Bundesinfektionsschutzgesetz geregelt, das aktuell bis zum 7. April in Kraft ist. Vollständig geimpfte und genesene Personen sind von der Testpflicht befreit, genauso wie Kinder unter sieben Jahren. Außerdem gilt eine Befreiung von der Testpflicht für Personen, die in den jeweiligen Einrichtungen behandelt, betreut oder gepflegt werden, Personen, die sich nur vorübergehend in den Einrichtungen aufhalten und keinen unmittelbaren Kontakt zu den behandelten, betreuten oder gepflegten Personen haben.
Was gilt am Arbeitsplatz?
Jeder Arbeitgeber kann selbst festlegen, welche Regelungen gelten. Arbeitgebern empfiehlt die Landesregierung, das Infektionsgeschehen im Blick zu behalten und im entsprechenden Fall von folgenden Möglichkeiten Gebrauch zu machen: Hygienekonzepte zur Kontaktvermeidung, Homeoffice, Maskenpflicht, 3G-Regel, Anbieten von Coronatests.
Wer muss wie lange in Quarantäne bzw. in Isolation?
Die bestehenden Isolationsregeln gelten voraussichtlich noch bis Ende Februar 2023. Dafür hatte sich Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) ausgesprochen. Für die kommende Kabinettssitzung am 7. Februar hat die Landesregierung die Regelungen zur Isolationspflicht auf die Tagesordnung gesetzt, kündigte Drese an. "Wir werden im nächsten Schritt in Rücksprache mit den Expertinnen und Experten einen Termin für die Aufhebung der Isolation abstimmen." Bis dahin sind nachweislich positiv getestete Personen angehalten, sich für mindestens fünf Tage (maximal zehn) zu isolieren.
Laut Landesgesundheitsministerium wird "dringend empfohlen" sich täglich zu testen und die "Isolation erst bei einem negativen Testergebnis zu beenden". Auch Personen mit symptomlosem Verlauf können laut Gesundheitsministerium nach fünf Tagen noch infektiös sein. Vulnerable Gruppen gelten weiterhin als besonders schutzbedürftig. Personen, die im Gesundheitswesen (auch in Alten- und Pflegeheimen sowie ambulanten Pflegediensten) arbeiten, müssen ihre Isolation demnach zwingend mit einem negativen Testergebnis (PCR- oder Schnelltest) beenden und den Nachweis beim Arbeitgeber vorlegen. Enge Kontaktpersonen von Infizierten müssen nicht mehr in Quarantäne. Das Landesgesundheitsministerium empfiehlt jedoch weiterhin, sich für fünf Tage täglich zu testen und Kontakte zu reduzieren. Einzig Personen, die im Gesundheitswesen arbeiten sind dazu verpflichtet, sich täglich vor Dienstantritt für fünf Tage zu testen.
Was gibt es zum Geimpften-Status zu wissen?
Als vollständig geimpft gelten seit dem 1.Oktober 2022 alle Personen, die eine dritte Impfung erhalten haben. Die letzte Einzelimpfung muss mindestens drei Monate nach der zweiten Impfung erfolgt sein. Das Gleiche gilt für Personen, die genesen-geimpft-geimpft sind, die geimpft-genesen-geimpft oder geimpft-geimpft-genesen sind - ab dem 29. Tag nach einem positiven Test.