Dänemark: Anerkennung bei gefahrgeneigten Berufen jährlich erneuern
Die Ausführung arbeitssicherheitsrelevanter Arbeiten bedarf in Dänemark einer besonderen zusätzlichen Ausbildung der einzelnen Person.
Mitarbeiter und Selbständige dürfen seit dem 1. Juli 2008 in Dänemark folgende Arbeiten nur noch nach vorheriger Anerkennung ausführen:
- Arbeiten mit Asbest
- Arbeiten mit Kältemitteln
- Führen von Gabelstaplern und Teleskoplader
- Führen von Kränen (> 25 Tonnenmeter)
- Gerüstbau (> 3 m Arbeitshöhe)
- Kesselwart
- Montage von Aufzügen
- Schweißarbeiten
Die Anerkennung ist beim Arbejdstilsynet zu beantragen und neuerdings jährlich zu erneuern.
Quelle: Handwerkskammer Schleswig-Holstein, Oktober 2013