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Dänemark - Strengere Meldepflichten beim RUT-Register

Für ausländische Betriebe, die Mitarbeiter nach Dänemark entsenden, besteht in Dänemark eine Anmeldepflicht im RUT-Register. Es müssen Daten zum Auftrag und zu den beteiligten Mitarbeitern an das dänische Gewerbe- und Gesellschaftsamt in Kopenhagen gemeldet werden

 

Seit dem 1. Juni 2010 müssen Betriebe bei der Anmeldung zusätzlich auch eine Kontaktperson in Dänemark benennen.

 

Unternehmen, die keine ordnungsgemäße RUT-Registrierung vornehmen, droht eine Geldbuße von bis zu 10.000 DKK.

 

Ab dem 1. Oktober 2010 müssen sich auch Einzelunternehmer, im RUT-Register anmelden.Dann wird auch eine elektronische Registrierung möglich sein.

 

Quelle arbejdstilsynet, www.at.dk

 

Weitere Informationen dazu bei der Außenwirtschaftsberatung der HWK OMV