Dänemark - Strengere Meldepflichten beim RUT-Register
Für ausländische Betriebe, die Mitarbeiter nach Dänemark entsenden, besteht in Dänemark eine Anmeldepflicht im RUT-Register. Es müssen Daten zum Auftrag und zu den beteiligten Mitarbeitern an das dänische Gewerbe- und Gesellschaftsamt in Kopenhagen gemeldet werden
Seit dem 1. Juni 2010 müssen Betriebe bei der Anmeldung zusätzlich auch eine Kontaktperson in Dänemark benennen.
Unternehmen, die keine ordnungsgemäße RUT-Registrierung vornehmen, droht eine Geldbuße von bis zu 10.000 DKK.
Ab dem 1. Oktober 2010 müssen sich auch Einzelunternehmer, im RUT-Register anmelden.Dann wird auch eine elektronische Registrierung möglich sein.