
Dänemark: Umsatzsteuerliche Neuerungen ab 2014
Zum 1. Januar 2014 treten in Dänemark neue Regeln zur Umsatzsteuer in Kraft.
So wird der Vorsteuerabzug bei gewerbsmäßig bedingten Hotelübernachtungen von 50% auf 75% erhöht. Voraussetzung: Frühstück und Übernachtung müssen auf der Rechnung getrennt ausgewiesen werden. Unternehmen müssen allerdings zukünftig länger auf die Rückerstattung der Vorsteuer warten, wenn die Zahllast negativ ist.
Zudem wird die Definition von kleinen Unternehmen auf Unternehmen ausgeweitet, deren Umsatz zwischen 1 und 5 Mio. DKK liegt. Diese Firmen müssen ab 2014 lediglich halbjährlich Umsatzsteuermeldungen bei der dänischen Finanzbehörde abgeben.
Die Meldefrist verlängert sich von 40 auf 60 Tage.
Mittelständische Unternehmen mit einem Umsatz zwischen 5 und 50 Mio. DKK melden die Umsatzsteuer quartalsweise und ebenso unter Berücksichtigung der verlängerten Frist von 60 Tagen. Neu registrierte Unternehmen werden zunächst automatisch als Quartalsmelder eingruppiert.
Quelle: Deutsch-Dänische Handelskammer