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Dänemark: Vereinbarungen über Tagessätze bei Bauarbeiten

Bauunternehmer sollten bei Bauarbeiten genau überlegen, ob es sinnvoll ist, für den Fall von Verspätungen Tagessätze zu vereinbaren.

Zu den immer wieder auftauchenden Streitpunkten bei Bauarbeiten in Dänemark gehört die Frage der Folgen von Verspätungen des Bauunternehmers. Hierbei kann es sich sowohl um Verspätungen des vereinbarten Abnahmetermins als auch um Verspätungen bei vereinbarten Zwischenterminen handeln. Wenn AB 92 und ABT 93 (Vorschriften im dänischen Baugewerbe) vereinbart sind, gibt es gemäß diesen Bestimmungen zwei Sanktionsmöglichkeiten:

  1. Schadensersatz gemäß den allgemeinen Bestimmungen des dänischen Rechts, falls keine Vereinbarung über Tagessätze getroffen worden ist.
  2. Tagessätze, die sich in der Regel auf 1-2 Promille der Bausumme oder auf einen festgesetzten Betrag pro Tag belaufen.

Bauunternehmer versuchen oft, die Vereinbarung von Tagessätzen zu vermeiden.

In vielen Fällen stellt eine Bestimmung über angemessene Tagessätze jedoch einen Vorteil für den Unternehmer dar, da Tagessätze die Haftung bei Verspätungen seitens des Unternehmers auf die vereinbarten Tagessätze begrenzen. Sind keine Tagessätze vereinbart, läuft der Unternehmer Gefahr, für einen Betrag in einer ihm nicht bekannten Höhe zu haften. Denn dann kann er für jeglichen Verlust des Bauherrn schadensersatzpflichtig sein, z. B. wenn auf Grund der Verspätung des Unternehmers Mieter nicht zum vereinbarten Zeitpunkt einziehen können oder ein Unternehmen den Betrieb nicht rechtzeitig aufnehmen kann.

Bauunternehmern ist daher empfohlen, die möglichen Schadensersatzforderungen genau zu erwägen. In Zweifelsfällen sollte versucht werden, angemessene Tagessätze zu vereinbaren, so dass das Haftungsrisiko bei Verspätungen pro Verspätungstag genau kalkulierbar ist.

Quelle: Deutsch-Dänische Handelskammer