Der AI Act im Handwerk
Künstliche Intelligenz (KI) findet bereits in vielen Betrieben ihren Einsatz, bspw. zum Schreiben von Angeboten, Erstellen von Social-Media-Beiträgen oder Generieren von Bildern. Aber auch das automatische Beantworten von Kundenanfragen wird schon durch KI ermöglicht.
Durch den EU AI Act wird der Einsatz von Künstlicher Intelligenz reguliert. Der aktuelle Stand des AI Acts (August 2026) bedeutet für Handwerksbetriebe vor allem mehr Transparenz beim Einsatz von KI.
Was ist der AI Act?
Der „Artificial Intelligence Act“ (AI Act) der EU ist das erste Regelwerk für den Einsatz und die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz. Ziel dabei ist es, die Chancen nutzbar zu machen und gleichzeitig die Risiken zu minimieren.
Der AI Act regelt, wie KI-Systeme in der EU eingesetzt werden dürfen. Die Verordnung schafft somit eine Orientierung für Betriebe und legt ebenfalls den Rahmen für einen verantwortungsvollen Umgang mit KI fest.
Es sind aber nicht alle Bestimmungen des AI Acts für jeden Handwerksbetrieb relevant. Wenn ein Unternehmen KI lediglich einsetzt, hat es deutlich weniger Pflichten als Anbieter von KI-Systemen. Oft hängt es vom Einzelfall ab, ob ein KI-System im Betrieb unter den AI Act fällt.
Die Verordnung legt die Pflichten für Anbieter sowie Betreiber fest und ordnet KI-Systeme nach einem risikobasierten Ansatz in folgende vier Kategorien ein:
- Minimales Risiko
- Begrenztes Risiko
- Hohes Risiko
- Inakzeptables Risiko (Verbotene KI)
Die Bedeutung für Handwerksbetriebe
Viele Handwerker sind vom AI Act nur in geringem Ausmaß betroffen, da ein Großteil der Handwerksunternehmen keine Hochrisiko-KI-Systeme einsetzen. Trotzdem sollten folgende grundlegende Punkte beachtet werden:
- Verbotene KI-Systeme vermeiden, z.B. eine ungezielte Gesichtserkennung
- Mitarbeitende schulen, um die eingesetzten KI-Systeme korrekt nutzen zu können
- Transparenz schaffen: z.B. Nutzer informieren, wenn sie direkt mit einem KI-System interagieren / KI-generierte oder manipulierte Inhalte deutlich kennzeichnen
- Dokumentieren: Welche KI wird eingesetzt und wer wurde dazu geschult?
Umsetzung des AI Acts
Die Umsetzung des AI Acts erfolgt schrittweise seit Juli 2024 und wird sich bis 2030 erstrecken. Für Handwerksbetriebe bedeutet das: Anforderungen werden je nach Einsatzbereich unterschiedlich ausfallen.
Seit dem 2. August 2026 gilt der AI Act vollständig, mit Ausnahme von Artikel 6 (1), welcher ab dem 02.08.2027 in Kraft tritt. Danach folgen weitere Fristen entsprechend der jeweiligen Artikel.
KI-Kompetenz
Ein zentraler Bestandteil des AI Acts ist die Schulungspflicht für Mitarbeitende, die mit KI-Systemen arbeiten. Diese Pflicht gilt unabhängig von der Größe oder Branche des Unternehmens.
So müssen Betriebe dafür sorgen, dass Mitarbeitende, die mit KI-Systemen arbeiten, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen.
Durch die Schulung von Mitarbeitenden im Umgang mit KI kann auch sichergestellt werden, dass KI-Systeme effizient und sicher eingesetzt, Fehlinterpretationen und Fehlentscheidungen vermieden sowie Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen eingehalten werden.
Transparenz
Die Transparenzpflichten des AI Acts gelten seit dem 2. August 2026 und betreffen bspw. Chatbots, Sprachassistenten und KI-generierte Inhalte.
So müssen Nutzer darüber informiert werden, wenn sie mit einer KI kommunizieren. Ebenfalls müssen Bilder, Videos und Audiodateien, welche von einer KI erstellt oder verändert wurden, entsprechend gekennzeichnet werden. Aber auch öffentlichkeitswirksame Texte, die durch KI generiert wurden und ohne menschliche Prüfung veröffentlicht werden, sind zu kennzeichnen.