
Die Meisterbriefe werden auf der Feier stolz präsentiert.
Egal ob zur Sicherung des Arbeitsplatzes, für einen weiteren Schritt auf der Karriereleiter oder als Vorbereitung zur Selbstständigkeit - wir helfen Ihnen dabei Ihren Meistertitel zu erreichen.Der Weg zum Meister (2018)
Ein wichtiger Schritt
Das lebenslange Lernen ist in einem sich ständig und immer rasanter änderndem Umfeld eine der Grundvoraussetzungen für das Überleben am Markt. Jeder muss sich auf neue Entwicklungen einstellen, immer neue Techniken und Fertigkeiten beherrschen und anwenden. Neue betriebswirtschaftlich und technische Erkenntnisse müssen schnell und unkompliziert in die Praxis umgesetzt werden, eine stetige Herausforderung für Betriebsinhaber und ihre Mitarbeiter.
Der Staat fördert finanziell die Fort- und Weiterbildung, seit dem 1. August 2016gelten verbesserte Konditionen für das Meister-BAföG. Mehr dazu, wie Sie die Finanzierung Ihres Meistertitels bewältigen können finden Sie auf den Unterseiten zu den Finanzierungsmöglichkeiten.
Meistervorbereitung I und II
Bevor Sie die Meisterprüfung ablegen können, müssen Sie Kurse in den vier Bereichen der Meistervorbereitung absolvieren. Die Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern bietet für folgende Gewerke Meistervorbereitungskurse an.
Die Anmeldung erfolgt über die Kursdatenbank oder mittels unseres Formulars.
Meistervorbereitung Teil III und IV
Die Teile III und IV der Meistervorbereitung sind gewerkübergreifend.
Die Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern bietet diese Teile berufsbegleitend und in Vollzeit an.
Zulassungsbedingungen
Die Meisterprüfung gliedert sich in vier selbstständige Prüfungsteile, deren Inhalte sich mit denen der Meistervorbereitung I - IV decken.
Die Einladung zu den Teilen der Meisterprüfung erfolgt ausschließlich nach schriftlicher Anmeldung zur Prüfung. Entsprechendes gilt auch für Wiederholungsprüfungen.
Nach erfolgreichem Abschluss aller vier Teile ist die Meisterprüfung bestanden.
Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk
- Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, oder in einem damit verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder eine Prüfung auf Grund einer nach §45 oder §51a Abs.1 in Verbindung mit Abs.2 erlassenen Rechtsverordnung bestanden hat.
- Zur Meisterprüfung ist auch zuzulassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit ausgeübt hat. Für die Zeit der Berufstätigkeit dürfen nicht mehr als drei Jahre gefordert werden. Ferner ist der erfolgreiche Abschluss einer Fachschule bei einjährigen Fachschulen mit einem Jahr, bei mehrjährigen Fachschulen mit zwei Jahren auf die Berufstätigkeit anzurechnen.
Meisterprüfung in einem zulassungsfreien Handwerk
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat. Die Handwerkskammer kann auf Antrag in Ausnahmefällen von den Zulassungsvoraussetzung befreien.
Für die Ablegung des Teils III der Meisterprüfung entfällt die Zulassungsvoraussetzung.
Antragsverfahren
Die Zulassung zur Meisterprüfung ist mit einem Formular zu beantragen. Dem Antrag sind als Fotokopie beizufügen:
- die Geburts- oder Heiratsurkunde
- Gesellenprüfungszeugnis / Abschlussprüfungszeugnis
- der Nachweis über die vorgeschriebene mehrjährige Berufstätigkeit im beantragten Handwerk
Soweit vorhanden sind dem Antrag als beglaubigte Fotokopie beizufügen:
- Technikerzeugnis
- Zeugnis über Ausbildereignungsprüfung
- Industriemeisterprüfung
- Diplomprüfungen
- Meisterprüfungszeugnisse o.ä.
Anträge ohne entsprechende Nachweise können nicht bearbeitet werden.
Soweit die üblichen Zulassungsvoraussetzungen nicht vorliegen, sind begründete Angaben erforderlich.
Hier finden Sie die aktuellen Anmelde- und Antragsformulare zur Meisterprüfung:
Sichern Sie sich Ihre Förderung!
Auch Sie können von zahlreichen Fördermöglichkeiten zur Finanzierung Ihres Meistertitels profitieren. Egal ob Meister-BAföG, Meister-Extra, Weiterbildungsstipendium oder eine Kombination dieser Angebote - unsere Berater helfen Ihnen die richtigen Optionen für Sie zu finden.
Gebühren und Kosten
Die Kosten für die Meisterprüfung setzen sich aus verschiedenen Teilen zusammen. Dazu gehört einmal die Zulassung selbst, sowie die Kosten für die unabhängigen Prüfungsteile.
Zulassung zur Meisterprüfung: 15,34€
Teil I: 255,65€
(meisterhafte Verrichtung der wesentlichen Tätigkeiten)
Teil II: 204,52€
(erforderliche fachtheoretische Kenntnisse)
Teil III: 127,82 Euro
(erforderliche betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Kenntnisse)
Teil IV: 127,82 Euro
(erforderliche berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse)
Ausführliche Informationen zu Sonderfällen wie beispielsweise Wiederholungsprüfungen finden Sie im Gebührenverzeichnis.