Online-InformationsveranstaltungDie E-Rechnung wird Pflicht
Ab dem 27.11.2020 ist es soweit: Bundesbehörden als öffentliche Auftraggeber nehmen nur noch elektronische Rechnungen an. Papier- oder PDF-Rechnungen werden nicht mehr akzeptiert.
Dies betrifft z.B. die Abrechnung von Handwerksleistungen für die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Deutsche Rentenversicherung oder für ein Zollamt. Jeder Rechnungssteller ist mit der E-Rechnungsverordnung des Bundes verpflichtet, seine E-Rechnung im standardisierten Format "XRechnung" einzureichen. Ausgenommen sind nur Direktaufträge bis zu einem Auftragswert in Höhe von 1.000 Euro.
Sind Sie fit für die E-Rechnung? In unserer Online-Veranstaltung erhalten Sie die wichtigsten Informationen zur Umstellung auf das geforderte E-Rechnungsformat.
- Welche rechtlichen Anforderungen müssen E-Rechnungen erfüllen?
- Welche Übertragungswege sind für E-Rechnungen vorgeschrieben?
- Welche Vorteile ergeben sich durch die Verpflichtung zur E-Rechnung?
25. November 2020
15.00 - 16.30 Uhr
online
Referent
Tom Schramm
SEB Steuerberatung
Ansprechpartner
Beauftragte für Innovation und Technologie
Tel. 0395 5593-134
Fax 0395 5593-169