E-Rechnung

Online-InformationsveranstaltungDie E-Rechnung wird Pflicht

Ab dem 27.11.2020 ist es soweit: Bundesbehörden als öffentliche Auftraggeber nehmen nur noch elektronische Rechnungen an. Papier- oder PDF-Rechnungen werden nicht mehr akzeptiert.


Dies betrifft z.B. die Abrechnung von Handwerksleistungen für die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Deutsche Rentenversicherung oder für ein Zollamt. Jeder Rechnungssteller ist mit der E-Rechnungsverordnung des Bundes verpflichtet, seine E-Rechnung im standardisierten Format "XRechnung" einzureichen. Ausgenommen sind nur Direktaufträge bis zu einem Auftragswert in Höhe von 1.000 Euro.

Sind Sie fit für die E-Rechnung? In unserer Online-Veranstaltung erhalten Sie die wichtigsten Informationen zur Umstellung auf das geforderte E-Rechnungsformat.

  • Welche rechtlichen Anforderungen müssen E-Rechnungen erfüllen?
  • Welche Übertragungswege sind für E-Rechnungen vorgeschrieben?
  • Welche Vorteile ergeben sich durch die Verpflichtung zur E-Rechnung?

25. November 2020
15.00 - 16.30 Uhr
online

Referent

Tom Schramm
SEB Steuerberatung

Ansprechpartner

Katrin Rzeszutek

Beauftragte für Innovation und Technologie

Tel. 0395 5593-134

Fax 0395 5593-169

rzeszutek.katrin--at--hwk-omv.de