Frau aus dem Gesundheitsbereich hält elektronischen Berufsausweis in der Hand
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Online-ServicesElektronischer Berufsausweis - eBA + SMC-B

Die Gesundheitsversorgung soll durch die digitale Vernetzung effizienter gestaltet werden.

Künftig werden auch die Gesundheitshandwerke an die medizinisch-digitale Infrastruktur angeschlossen. Bald geben die Handwerkskammern die dafür nötigen Karten aus.

Hintergrund

Um die Versorgung im Gesundheitswesen durch digitale Lösungen effizienter zu gestalten und den Behandlungs- sowie Therapiealltag aller beteiligten Akteure zu vereinfachen, sieht der Gesetzgeber Verbesserungen der medizinisch-digitalen Infrastruktur vor. Zentral ist dabei die Telematikinfrastruktur (TI), die alle Akteure im Gesundheitswesen wie (Zahn-)Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken, Krankenkassen und künftig auch Gesundheitshandwerke miteinander vernetzen und eine schnelle, sichere Kommunikation ermöglichen soll. Die bisher geltende Gesetzeslage sah einen verpflichtenden Anschluss der gesundheitshandwerklichen Hilfsmittelerbringer (Augenoptik, Hörakustik, Orthopädieschuhtechnik, Orthopädietechnik, Friseure) an die TI bis spätestens 1. Januar 2026 vor. Im Rahmen des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) wurde diese Frist verschoben, sodass ein verpflichtender Anschluss bis spätestens 1. Oktober 2027 zu erfolgen hat. Für die Zahntechnik ist die Anbindung an die Telematikinfrastruktur freiwillig.

Wesentlicher Bestandteil der TI sind beispielsweise die elektronische Patientenakte (ePA), die elektronische Verordnung (eVerordnung) und die elektronische Gesundheitskarte (eGK). Um autorisiert und sicher die TI und ihre medizinischen Anwendungen nutzen zu können, braucht es eine qualifizierte Zugangsvoraussetzung. Hierfür war bis zum BEEP der elektronische Berufsausweis, kurz eBA, für alle Hilfsmittelerbringer vorgesehen. Mit der neuen Gesetzeslage fällt der eBA weg. 

Künftig ist nur noch die Security Module Card - Typ B (SMC-B) erforderlich. Daneben wird der eBA weiterhin bei Bedarf ausgegeben. Für die Zahntechnik, die sich freiwillig an die TI anschließt, werden sowohl eBA als auch SMC-B benötigt. Beide Karten können zeitnah über die Handwerkskammern beantragt werden.



Wie wird der Antrag für den eBA und SMC-B gestellt?

 

1. Antrag stellen

Für die Beantragung müssen Sie sich zuerst anmelden:





und so geht´s weiter...

 

2. Prüfung

Ihr Antrag auf die Chip-Card wird von der Handwerksrolle auf Berufsberechtigung geprüft.

Hinweis: Es wird eine Verwaltungsgebühr  erhoben.

 

3. Bestätigung

Sie erhalten nach Abschluss der Prüfung eine E-Mail mit den Ergebnissen der Prüfung und bekommen eine Vorgangsnummer.

 

4. Kartenbestellung

Es stehen verschiedene Kartenanbieter (= qVDA) zur Auswahl. Mit der Vorgangsnummer kann der gewünschte Dienstleister im Antrag der Handwerkskammer ausgewählt werden.

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5. Bestätigung Dienstleister

Bestätigung der Bestellung durch den qVDA und Übermittlung der Unterlagen zum PostIdent-Verfahren.



 

6. Identifizierung

Durchführung des PostIdent-Verfahrens durch Antragssteller in der Postfiliale oder per eID.

 

7. Empfang der Card

Der Antragssteller erhält die eBA oder SMC-B Chipcard sowie PIN und PUK per Post.