Jens-Uwe Hopf (Hauptgeschäftsführer HWK OM-V), Manuela Schwesig (Ministerpräsidentin M-V), Axel Hochschild (Präsident HWK OM-V)
Energiekrise trifft Handwerksbetriebe in voller Härte
Die Energiekrise stellt die rund 20 000 Handwerksbetriebe im Land neben Materialengpässen und Lieferproblemen vor immense Herausforderungen.
Die Handwerkskammern (HWKen) des Landes haben deshalb beim heutigen Energiegipfel des Landes verdeutlicht, dass diese Härten für das Gros der Handwerksbetriebe unzumutbar sind sowie Arbeits- und Ausbildungsplätze gefährden. Das Handwerk braucht Versorgungssicherheit bei Strom, Gas sowie Treibstoffen und dass zu bezahlbaren Preisen. Dazu ist unbürokratische Unterstützung durch die Landes- und Bundespolitik bei der Genehmigung und Installation neuer Energieanlagen gefordert.
Zudem müssten 80 Prozent der Energiekosten für die Unternehmen durch die Politik gedeckelt werden, so dass die Energiekosten für die Betriebe wieder ein erträgliches Niveau erreichen, um eine wirtschaftliche Perspektive zu ermöglichen.
Mit Energiesparmaßnahmen und effizienten Betriebs- und Produktionsabläufen tragen die Unternehmen selbst Verantwortung, um die weiteren 20 Prozent der gestiegenen Energiepreise nach Möglichkeit zu kompensieren.
Die Handwerkskammern haben zudem deutlich gemacht, dass die Energiewende nur mit mehr Fachkräften bewältigt werden kann.
Die Präsidenten und Hauptgeschäftsführer der HWKen haben auf ihr 10-Punkte-Papier verwiesen und weitere Maßnahmen vorgeschlagen:
- Sämtliche Alternativen zur Sicherung der Energieversorgung sollten in MV und bundesweit in Betracht gezogen werden. Bremsen hinsichtlich der Einspeisung von alternativen Energiequellen müssen gelöst sowie die Vergütung angepasst werden.
- Steuern auf Energieprodukte sollten auf das europäische Mindestniveau reduziert werden und Preissenkungen beim Bürger auch ankommen.
- Das Energiekostendämpfungsprogramm ist neu auszurichten und muss Handwerksbetriebe, insbesondere aus dem Lebensmittelbereich, einbeziehen.
- Das Gebäudeenergiegesetz muss nachjustiert werden und die richtigen Förderanreize setzen.
- Die CO2-Bepreisung sollte zeitlich begrenzt ausgesetzt werden.
- Das Emissionsschutzgesetz bzw. die Arbeitsstättenrichtlinie müssen zumindest temporär mehr Spielraum geben (z.B. beim Umstieg auf andere Energieformen).
- Sollte die 3. Stufe des Notfallplans Gas in Kraft treten, muss die Wirtschaft kurzfristig informiert und über die Wirtschaftsorganisationen in die Umsetzung auf Landesebene von Beginn an einbezogen werden.
- Kinderbetreuung und Schulen müssen weiter geöffnet bleiben (Daseinsvorsorge).
Die Handwerkskammern fordern mehr Transparenz, Information und Einbezug durch die Politik sowie eine handwerklich ordentliche Umsetzung politischer Entlastungsmaßnahmen. Am Beispiel der Gasumlage machen sie deutlich, dass nicht erst im Nachgang geklärt werden könne, ob diese Umlage mehrwertsteuerpflichtig ist.