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Förderprogramm zur Elektrifizierung

Kleine Unternehmen werden bei ihrer Elektrifizierung besonders gefördert.



Am 1. Mai 2023 trat die überarbeitete Richtlinie des BAFA-Förderprogramms "Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz" (EEW) in Kraft. Diese beinhaltet das neue Modul 6, das sich ausschließlich an kleine Unternehmen richtet. Über Modul 6 wird der Austausch vorhandener Produktionsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder Mineralöl oder mit aus Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) gewonnenen Energieträgern betrieben werden, durch elektrisch oder mit Erneuerbaren Energien zu betreibenden Neuanlagen gefördert. Förderfähig ist nicht nur der Austausch, sondern auch die entsprechende Umrüstung von Bestandsanlagen.

Dieses Modul und die hier genannten technischen Mindestanforderungen sind identisch mit den technischen Mindestanforderungen des gleichnamigen Programms zur Beantragung eines zinsgünstigen Kredits mit Tilgungszuschuss bei der KfW (weitergehende Informationen finden Sie unter: www.kfw.de/295).

Rahmenbedingungen des neuen Fördermoduls

Die Förderquote beträgt 33 Prozent der förderfähigen Kosten. Mindestens müssen 2.000 Euro investiert werden. Der maximaler Förderbetrag liegt bei 200.000 Euro. Gefördert werden der Austausch und die Umrüstung von Produktionsanlagen, die mit fossilen Energieträgern (vorrangig Erdgas, Kohle, Mineralöl) betrieben werden und fortan ausschließlich elektrisch. Die Förderung richtet sich an Klein- und Kleinstunternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von weniger als zwei Millionen Euro. Maßnahmen, deren Umsetzung bis zu 31. Dezember beantragt werden, dürfen bereits nach Antragstellung, also noch vor Ausstellung und Erhalt des Zuwendungsbescheides, begonnen werden.

Weitere Verbesserungen für kleine Unternehmen 

Neben der Einführung des neuen Modul 6, wurden weitere Förderbedingungen für kleine Unternehmen verbessert. Die Zuschüsse in den anderen Modulen wurden um 10 Prozent angehoben, sodass sich die Förderquoten nun zwischen 50 und 65 Prozent bewegen.

Der CO2-Förderdeckel für kleine Unternehmen stieg von bisher 900 Euro auf 1.200 Euro pro Tonne CO2 und Jahr.



 

Ansprechpartner

Andreas Weber

Bereichsleiter Wirtschaftsförderung

Tel. 0381 4549-162

Fax 0381 4549-167

weber.andreas--at--hwk-omv.de