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Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern beschließt weitere Lockerungen der Corona MaßnahmenFußpflege-, Kosmetik- und Nagelstudios dürfen ab 7. Mai wieder öffnen

Wiederaufnahme des Betriebs mit Hygienevorschriften

Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat in ihrer Kabinettsitzung am 05. Mai 2020 beschlossen, dass mit Wirkung zum 7. Mai 2020 Einrichtungen der Fußpflege, Kosmetik- und Nagelstudios öffnen können, wenn sie aufgrund der unvermeidbaren körperlichen Nähe spezifische Schutzerfordernisse einhalten. (Fünfte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Schutz-VO MV)

Nach Rücksprache mit der zuständigen Berufsgenossenschaft sind die Hygienestandards des BMAS einzuhalten.



Empfehlung

Wir empfehlen die Datenschutzhinweise für Friseurbetriebe zu verwenden.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

 Einheitlicher Arbeitsschutz gegen das Coronavirus



Hinweise der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege - Kosmetik

SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard Kosmetik