Geldwäschegesetz

Das Geldwäschegesetz verpflichtet Unternehmen zur Mitwirkung bei der Geldwäschebekämpfung. Viele Unternehmen gehen davon aus, dass das Gesetz nicht für sie zutrifft. So können jedoch auch z.B. Juweliere, Uhrmacher sowie Boots- und Schiffbauer eine Zielgruppe von Geldwäschegeschäften sein.

Das Gesetz enthält genaue Regelungen, die betroffene Unternehmen einhalten müssen. Die Einführung der Pflichten werden durch die Aufsichtsbehörden kontrolliert und Zuwiderhandlungen mit Bußgeldern geahndet.

Nähere Informationen finden Sie hier.
→ Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus des Landes Mecklenburg-Vorpommern
→ Wirtschaft
→ Geldwäscheprävention