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InformationsveranstaltungGewerbliche Schutzrechte

Tolle Erfindung oder Geschäftsidee, aber was nun?

Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sind einfallsreich und innovativ. Sie entwickeln kreative Geschäftsmodelle oder erkennen Problemstellungen im täglichen unternehmerischen Handeln und entwickeln hierfür Lösungen die durchaus den Charakter einer technischen Erfindung besitzen können.

Wann ist eine Innovation wirklich neu? Sollte diese durch Patentanmeldung geschützt und damit offen gelegt werden oder sollte die Idee für sich behalten werden? Wie erreicht ein Unternehmen Rechtschutz für eine Erfindung und wer hilft dabei? Aber auch kleinere technische Entwicklungen, die ein Produkt oder einen Produktionsprozess verbessern und so einen Wettbewerbsvorteil beinhalten, können beispielsweise über ein Gebrauchsmuster geschützt werden. Zudem besteht die Möglichkeit, mit Schutzrechten zu werben und somit einen Unterschied zum Wettbewerb zu schaffen.

Im Bereich des Unternehmensauftritts und der Markterschließung spielen insbesondere Marken eine herausragende Rolle. Sie schaffen einen Wiedererkennungswert für bestimmte Produkte oder Geschäftsideen.

 

Diese und viele andere Fragen bewegen Unternehmer und Erfinder, die erstmals mit Themen des gewerblichen Rechtschutzes konfrontiert werden. Dabei ist es für Unternehmen teilweise existenziell wichtig, eigenes Know How vor der Nachahmung dritter wirksam zu schützen. Ebenso verhält es sich mit guten Geschäftsideen. Hier kann die Nachahmung durch Dritte zumindest erschwert werden

 

Informationsveranstaltung

 16. Oktober 2019
14:00 Uhr
Hochschule Stralsund (Zur Schwedenschanze 15, 18435 Stralsund)

23. Oktober 2019
13:00 Uhr
Handwerkerbildungszentrum Neustrelitz (Rudower Nebenstraße 1, 17235 Neustrelitz)



Ansprechpartner und Anmeldungen bei:

Katrin Rzeszutek

Beauftragte für Innovation und Technologie

Tel. 0395 5593-134

Fax 0395 5593-169

rzeszutek.katrin--at--hwk-omv.de