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Grundsteuerreform

Ab 2022 ist die Grundsteuerreform im Land umzusetzen, damit die Städte und Gemeinden auch ab 2025 Grundsteuer erheben können.



Aufgrund eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts und der daraus folgenden gesetzlichen Neuregelungen dürfen die Kommunen ab 2025 die Grundsteuer nur nach neuem Recht erheben.

Für alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer hat dies jedoch schon Mitte 2022 erste Auswirkungen: Sie müssen eine Grundsteuererklärung für bebaute und unbebaute Grundstücke beim zuständigen Finanzamt abgeben.
Die Finanzverwaltung M-V geht bislang davon aus, dass insgesamt rund 1,2 Millionen wirtschaftliche Einheiten (bebaute und unbebaute Grundstücke im Grundvermögen und land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke) zu bewerten sind.

Als Abgabefrist für die Erklärung ist der 31.10.2022 vorgesehen.

Diese Grundsteuererklärung ist ab dem 1. Juli 2022 nach gesetzlicher Verpflichtung elektronisch zum Beispiel über das Portal „Mein ELSTER“ (www.elster.de) einzureichen.

 

Informationen der Steuerverwaltung

Steuerportal
unter Service/Elektronische Steuererklärung

Checkliste

Informationen zur Grundsteuerreform