Teaser Energiekosten
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Ab Mittwoch, den 15. Februar 2023, können kleine und mittlere Unternehmen beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) Härtefallhilfen für besonders hohe Energiekosten im Jahr 2022 beantragen.Härtefallhilfen für Energie­mehrkosten (KMU)

Zur Entlastung der Wirtschaft hat der Bund entschieden, den Ländern für eine Härtefall­regelung für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen, die von stark gestiegenen Energiemehr­kosten betroffen sind, bis zu 1 Mrd. EUR über den Wirtschafts­stabilisierungs­fonds zur Verfügung zu stellen. Darauf entfallen für M-V ca. 20 Mio. EUR, die das Land durch eigene finanzielle Mittel im Rahmen eines Härtefall­fonds verstärkt.

Ab Mittwoch, den 15. Februar 2023, können kleine und mittlere Unternehmen beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) Härtefallhilfen für besonders hohe Energiekosten im Jahr 2022 beantragen. „Neben den bereits bestehenden Hilfen des Bundes wollen wir in Mecklenburg-Vorpommern die Unternehmen weiter unterstützen. Es gilt, Fälle von besonderen Härten aufzufangen. Dafür haben wir jetzt die Rahmenbedingungen abgesteckt. Unternehmen können ab Mittwoch Anträge stellen, um eine weitere Entlastung bei den Energiekosten zu erhalten. So werden vom Land Kostensteigerungen aus dem Jahr 2022 für Energie anteilig ausgeglichen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Gefördert werden kleinste, kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern, für die eine Bestätigung der wirtschaftlichen Tätigkeit im Haupterwerb und eine entsprechende Gewerbeanmeldung vorliegt. Dabei geht es um die Ausgaben für Energie (Strom, Gas, Heizöl, Holz/Pellets und Kohle). Bei Erfüllung der Programmvoraussetzungen erhalten die Unternehmen eine Einmalzahlung in Höhe von bis zu einem Abschlag beziehungsweise einen Zuschuss zu den Mehrkosten. Der Höchstbetrag bei allen Förderungen wird je Unternehmen auf 200.000 Euro begrenzt sein. „Zusätzlich zu den Hilfen gibt es eine spezielle Härtefallkommission. Da wollen wir uns Einzelfälle von besonderer Härte ansehen, um gegebenenfalls Einzelfalllösungen zu finden“, sagte Meyer.



Informationen zum Antragsverfahren

Die schriftlichen Anträge können formgebunden bis zum 22.03.2023 beim LFI eingereicht werden. Weitere Informationen und Antragsunterlagen unter www.lfi-mv.de.

Die eingehenden Anträge werden zunächst im LFI erfasst, nach Ende der Antragsfrist starten die Bewilligungen und Auszahlungen. Die Gewährung beziehungsweise die Höhe der Billigkeitsleistung steht unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

In Mecklenburg-Vorpommern sollen für besondere Härtefälle insgesamt bis zu 50 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden: bis zu 20 Millionen Euro vom Bund für seine sogenannte KMU-Härtefallregelung, 20 Millionen Euro vom Land, mit denen die Regelungen des Bundes verstärkt oder eigene Regelungen finanziert werden können sowie weitere zehn Millionen Euro für Härtefalldarlehen bei Materialpreissteigerungen und Lieferkettenstörungen. Darüber hinaus übernimmt das Land Ausfallbürgschaften zur Absicherung von Kreditfinanzierungen, um die Liquidität der Wirtschaft zu sichern.

  Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des LFI:

www.lfi-mv.de/foerderfinder/haertefallhilfen-energiemehrkosten-kmu/