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Fälligkeitsdatum der Sozialversicherungsbeiträge verschieben Handwerksbetriebe müssen entlastet werden

Die Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern begrüßt, dass in dieser Woche das Thema "Fälligkeit von Sozialversicherungsbeiträgen" im Bundestag aufgenommen wurde. Dazu der Präsident der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern Axel Hochschild: "Nach einem Gespräch der Handwerkskammer und Handwerksunternehmer mit der CDU-Landtagsfraktion hat die Fraktion gemeinsam mit der SPD-Fraktion erfolgreich den Antrag in den Landtag gebracht, sich dafür auch auf Bundesebene einzusetzen, dass die Vorfälligkeit von Sozialversicherungsbeiträgen für Unternehmen endlich beendet wird."

Die seit 2006 vorgezogene Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge und der damit verbundene vorzeitige Liquiditätsentzug - im Vergleich würden die Beiträge erst im Folgemonat gezahlt - ist für die Handwerksbetriebe eine starke finanzielle Belastung. "Wir müssen endlich wieder dahin kommen, dass die Beitragsfälligkeit an die Gehaltszahlung anknüpft, somit Sozialversicherungsbeiträge nicht vor der Lohnzahlung fällig werden", ergänzt Präsident Hochschild.

Zumindest sollten insbesondere die handwerklichen Branchen wie der Bau und Ausbau, in denen der Auszahlungstermin auf den folgenden Monat tarifvertraglich fixiert ist, durch eine Rückverlegung des Fälligkeitstermins entlastet werden. Dies wäre zudem ein wichtiger Schritt in Richtung Bürokratieabbau.

Diese 2006 in Kraft gesetzte Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge wieder rückgängig zu machen, dürfe nach den Worten von Präsident Hochschild aber nicht bedeuten, dass zugleich Beitragssätze angehoben werden und die Unternehmen somit die Rückverlegung "erkaufen" müssen.

Gemeinsam mit der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern werde das Handwerk in MV dieses Thema weiterhin auf die Agenda der Bundespolitik setzen.

Rostock, Neubrandenburg, 27.09.2018