Baurecht
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Handwerkskammern begrüßen Bundeserlass zur Stoffpreisgleitklausel

Die Handwerkskammern im Land Mecklenburg-Vorpommern begrüßen den aktuellen Erlass von Bundesbau- und Bundesverkehrsministerium, der verbindliche Preisgleitklauseln für öffentliche Bauleistungen des Bundes vorsieht.



„Materialengpässe und immense Preissteigerungen bei Rohstoffen haben sich durch den Ukraine-Krieg dramatisch verschärft. Dies betrifft u.a. Stahl oder Bitumen. Bauunternehmen war es deshalb bisher kaum möglich, seriöse Kalkulationen für Bauprojekte abzugeben. Mit dem Erlass und der damit verbundenen Stoffpreisgleitklausel wird den Betrieben mehr Rechts- und Planungssicherheit gegeben“, bewerten Präsident Axel Hochschild (Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern) und Präsident Uwe Lange (Handwerkskammer Schwerin) die bis zum 30. Juni 2022 geltende neue bundesweite Regelung. Unvorhergesehene Preissteigerungen für Materialien können so teilweise an den Auftraggeber weitergegeben werden. Preisgleitklauseln sind jetzt bei Produktgruppen wie Stahl, Kupfer, Zement- und Erdölprodukten (z.B. Bitumen, Kunststoffrohre) möglich. Im ersten Quartal dieses Jahres wurde deutlich, dass die Preissteigerung allein bei der hiesigen Bitumenversorgung bis zu einem Drittel beträgt.

Präsident Hochschild und Präsident Lange appellieren an die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern und an die Kommunen, ebenfalls die Einführung von Preisgleitklauseln bei deren öffentlichen Bauaufträgen zu erlassen.

Die Baubranche ist einer der größten Arbeitgeber und Ausbilder im Land. Mit den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen des Bundes werden diese Strukturen weiter gesichert.

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