HWK_OMV_Newskarussell

HWK begrüßt den Gesetzesentwurf zum Bürokratieabbau der Bundesregierung

Die Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern begrüßt den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Bürokratieabbau. Mit der "One in – one out"-Regelung sollen künftig die Ministerien für jedes Gesetz, das neue Belastungen für die Wirtschaft mit sich bringt, an anderer Stelle für eine entsprechende Entlastung sorgen. Dazu Claudia Alder, Hauptgeschäftsführerin der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern: "Dies ist insgesamt ein Schritt in die richtige Richtung und eine innovative Maßnahme. Im vergangenen Jahr stiegen die Folgekosten von Gesetzen für Wirtschaft, Verwaltung und Bürger allein um 9,2 Mrd. Euro. Unbeachtet darf dabei jedoch nicht bleiben, dass das Gesetz zur Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages andererseits neue bürokratische Lasten schafft, da es rückwirkend zum 1. Januar gilt. So muss die Lohnsteuer für rund 60.000 Arbeitsnehmer von den Handwerksunternehmen im Kammerbereich neu berechnet werden. Dies bedeutet, neue außerplanmäßige Entgeltabrechnungen sowie die Aktualisierung der diesbezüglichen EDV-Programme. Hinzu kommt die Korrektur zahlreicher weiterer nettolohnbezogener Prozesse und Bescheinigungen." Somit sind dies widersprüchliche Entscheidungen des Bundeskabinetts.

Nicht bedacht ist zudem die starke Bürokratielast bei den neuen Dokumentationspflichten im Rahmen der Mindestlohnregelungen.