KfW-Schnellkredit 2020

Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) können Unternehmen ab sofort den neuen KfW-Schnellkredit 2020 beantragen. Der Kredit wird zu 100 % abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Das erhöht Ihre Chance deutlich, eine Kreditzusage zu erhalten.



Eckpunkte:
  • Förderkredit für Anschaffungen und laufende Kosten
  • für alle Unternehmen, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind
  • 100 % Risikoübernahme durch die KfW
  • die KfW verlangt von der Hausbank keine Risikoprüfung
  • Max. Kreditbetrag: bis zu 25 % des Jahresumsatzes 2019 pro Unternehmensgruppe
    - Maximal 675.000 Euro pro Unternehmensgruppe bis einschließlich 10 Beschäftigte beim antragstellenden Unternehmen.
    - Maximal 1.125.000 Euro pro Unternehmensgruppe mit mehr als 10 bis einschließlich 50 Beschäftigten beim antragstellenden Unternehmen.
    - Maximal 1.800.000 Euro pro Unternehmensgruppe mit mehr als 50 Beschäftigten beim antragstellenden Unternehmen.
  • Bis zu 10 Jahre Zeit für die Rückzahlung, 2 Jahre keine Tilgung
  • Voraussetzung: Sie haben im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt (bzw. seit Sie am Markt aktiv sind, falls der Zeitraum kürzer ist)