Modernisierungsrichtlinie im Landesprogramm Wohnraumförderung aktualisiert
Glawe: Konditionen verbessert, Antragsverfahren erleichtert und Förderbedingungen erweitert
Das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat die Modernisierungsförderrichtlinie im Landesprogramm "Wohnraumförderung" aktualisiert. "Die Qualität des Wohnens in den eigenen vier Wänden ist ein wesentlicher Bestandteil der Lebensqualität. Durch zukunftsfähige Modernisierungen und Instandsetzungen können Wohnungen insbesondere für Familien mit Kindern und die wachsende Zahl älterer Menschen im Land nachfragegerecht saniert werden.", sagte der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus Harry Glawe am Dienstag in Schwerin.
Im Landesprogramm Wohnraumförderung stehen zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse zur Verfügung. Zu den Programmschwerpunkten im Bereich Darlehensförderung gehören die Modernisierung und Instandsetzung von Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie von selbst genutztem Wohneigentum. Insgesamt stehen im Programm 10,5 Millionen Euro zur Verfügung, davon 5,5 Millionen Euro als Förderdarlehen.
Die Änderungen in der Übersicht:
- Anpassung der Zinskonditionen bei neuen Darlehen
Mit der Richtlinienänderung werden die Zinskonditionen im Darlehensprogramm der Wohnraumförderung für das Neugeschäft angepasst. Die Zinshöhe wird für zehn Jahre bei neuen Darlehen der Wohnraumförderung dynamisch an die Modernisierungsförderung des KfW Programms gekoppelt. Bislang betrugen die Kosten der Darlehen 1,9 Prozent. Ab sofort kosten die Darlehen 1,25 Prozent. - Streichung der förderfähigen Mindestkosten von 50 Euro je Quadratmeter Wohnfläche
Insbesondere bei Mehrfamilienhäusern, die bereits einmal modernisiert wurden und bei denen nur wenige Folgesanierungen anstehen, führte die Mindestkostengrenze bisher zum Förderausschluss. Jetzt wurde die Mindestkostenregel gestrichen. - Verzicht auf die Vorlage einer Förderanmeldung im Antragsverfahren
Der Verfahrensweg für eine Förderanmeldung wurde verkürzt. Jetzt kann direkt beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern eine Förderung für die geplanten Vorhaben beantragt werden. - Förderung des Einbaus einbruchhemmender Sicherungstechnik
Auch die Nachrüstung einbruchhemmender Sicherungstechnik in Wohnungen kann jetzt über das Landesprogramm gefördert werden. Die Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen (KBS) bieten individuelle Beratungen zu Sicherheitsstandards. Informationen zum Einbruchschutz sind auf der Homepage der Landespolizei unter http://www.polizei.mvnet.de/cms2/Polizei_prod/Polizei/de/vus/Kriminalitaet/Einbruchschutz/index.jsp zu finden.
Weiterführende Informationen im Internet
Das Landesprogramm Wohnraumförderung steht zum Download auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus unter www.wm.mv-regierung.de (Homepage – Punkt: „Themen“ – „Bau“- „Wohnraumförderung“).
Weitere Informationen, Beratung und Antragsunterlagen sind beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) erhältlich. Kontakt: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern, Postfach 160255, 19092 Schwerin, info@lfi-mv.de; www.lfi-mv.de.
Neben dem Landesförderinstitut unterstützt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Durchführung von Investitionen im Wohnungsbau. Die KfW bietet Finanzierungen zu günstigen Konditionen für energieeffizientes Bauen und Sanieren, barrierefreien Umbau, den Bau oder Kauf von selbst genutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen und fördert Beratungsleistungen bei der energetischen Sanierung.
Das Landesprogramm Wohnraumförderung ist am 01.12.2015 im Amtsblatt veröffentlicht worden.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern