Neues Register für Gasinstallateure ab April 2009 in Großbritannien

Gasinstallateure, die in Großbritannien arbeiten, müssen sich vom 1. April 2009 an im neuen "Gas Safe Register" registrieren lassen, um weiterhin legal im Rahmen der "Gas Safety (Installation and Use) Regulations 1998" Gasinstallationen und -Reparaturen vornehmen zu dürfen: www.gassaferegister.co.uk .

Das "Gas Safe Register" wird seinen Mitgliedern auch Ausweise ausstellen, die diese auf Verlangen Kunden gegenüber vorzeigen müssen.


Dem vom "Council for Registered Gas Installers" (CORGI) geführten Register, das bisher die Registrierung vollzog, wird damit von der zuständigen britischen "Health and Safety Executive" seine Legitimation entzogen.


Alle Mitglieder des in den letzten 17 Jahren von CORGI geführten Registers müssen sich daher nunmehr beim „Gas Safe Register" um eine Eintragung bewerben, wenn sie weiterhin tätig sein wollen. Konsequenterweise darf auch nur noch das "Gas Safe Register" Gasinstallateure zur "self certification" (Selbstzertifizierung) im Bereich des Gasheizungsbaus oder des mittels Gas erzeugten Warmwassers ermächtigen.


Installateure, die eine "self certification" vornehmen dürfen, können sich selbst bescheinigen, dass ihre Arbeiten den Anforderungen der "Building Regulations" entsprechen.

Diese praktisch weitreichende Änderung enthalten die "Building (Amendment) Regulations 2009" vom 3. März 2009.


Wer nicht auf die "self certification" zurückgreifen kann, muss nämlich vor der Bauausführung eine "building notice" (Bauanzeige), unter Umständen sogar "full plans" (vollständige Baupläne), bei der zuständigen lokalen Behörde einreichen.


Quelle: gtai-Rechtsnews