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Österreich - Neue Regelungen für Haftpflichtversicherung im Baugewerbe

Mehrere Änderungen der österreichischen Gewerbeordnung sind in Kraft getreten. Eine wichtige Änderung im Berufszugangsrecht betrifft die Haftpflichtversicherung im Baugewerbe. So muss diese nun nicht nur Personen- und Sachschäden, sondern auch Vermögensschäden absichern.

Zum anderen richtet sich die Mindestversicherungssumme nach dem Umsatz des Unternehmens in den 12 Monaten vor dem Abschlussstichtag.

 

Quelle: Germany Trade & Invest (GTAI)