Österreich: neue Regelungen im Baubereich

Am 1.1.2010 trat eine Änderungsverordnung der österreichischen Bauarbeiterschutzverordnung in Kraft.


Die Änderungen betreffen die Anforderungen an Gerüste. Einige der Bestimmungen werden dabei nur für Baustellen, die nach dem 1. Januar 2010 begonnen werden, angewandt.


Die Änderungsverordnung kann auf dem Rechtsinformationssystem des österreichischen Bundes abgerufen werden:

www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2009_II_408/BGBLA_2009_II_408.pdf


Außerdem trat bereits am 01.09.2009 das Auftraggeber/innen-Haftungsgesetz in Kraft. Mit diesen neuen Haftungsbestimmungen für Auftraggeber/innen von Bauleistungen soll dem Ausfall der Sozialversicherungsbeiträge durch Sozialbetrug entgegen gewirkt werden. Mehr unter:

www.gtai.de/nn_74434/DE/Content/Meldung/Recht__Aktuell/Archiv/2009/_C3_B6sterreichhaftungsbestimmungen-f_C3_BCr-auftraggeber-von-bauleistungen.html





Quelle: Handwerk International Baden Württemberg,  Außenwirtschaft-Newsletter, Januar 2010