Pflichtangaben im Internet
Obligatorische Angaben im Impressum einer Website
Der Gesetzgeber hat in den vergangenen Jahren in verschiedenen Regelwerken u.a. die rechtlichen Grundlagen für Pflichten zur Anbieterkennzeichnung im Internet geregelt und zwischenzeitlich aus Verbraucherschutzgründen teilweise erheblich modifiziert.
Kennzeichnungspflichten für sogenannte Diensteanbieter ergeben sich aus dem Telemediengesetz (TMG). Allgemein gilt dabei als Diensteanbieter, wer eigene Inhalte zur Nutzung bereithält (Content-Provider), fremde Inhalte zur Nutzung bereithält (Service-Provider) oder lediglich den Zugang zu Tele- oder Mediendiensten vermittelt, so dass die Internet-Seiten von Handwerksbetrieben erfasst werden.
Die wichtigsten Regelungen in diesem Bereich und praktische Hinweise zur richtigen Gestaltung des Internet-Auftritts Ihres Betriebs finden Sie in der folgenden Übersicht als PDF-Dokument, die der Zentralverband des Deutschen Handwerks zusammengestellt hat.