
Richtig mahnen
Ausreden, Verzögerungen, Funkstille – wenn Kunden Rechnungen nicht bezahlen, kostet das nicht nur Geld, sondern auch wertvolle Zeit und Nerven.
Der Mahnweg
Handwerker mahnen meist per Post. Was spricht dagegen, eine Mahnung zu mailen? Juristisch ist die Mahnung auch dann rechtsgültig, wenn sie online zugestellt wird. Mahnungen sollten direkt nach dem Fälligkeitstermin versendet werden. Wer länger damit wartet, erweckt den Eindruck, es komme nicht auf pünktliche Zahlung an. Wird nach der Mahnung innerhalb von fünf bis zehn Werktagen nicht bezahlt, erhält der Kunde eine zweite Mahnung. Mahngebühren können berechnet werden, wenn der Kunde vorher in den AGB darauf hingewiesen wurde. Zahlt der Kunde sofort unter Abzug der Mahngebühr, sollten Kulanz und die Ausbuchung der Mahngebühren in Erwägung gezogen werden.
Wenn der Kunde nicht zahlt
- Rechnungen müssen immer mit dem Kostenvoranschlag voll übereinstimmen
- jede Position in der Rechnung muss informativ und transparent sein
- bei Reklamationen kann der Handwerker auf einer Teilzahlung in Höhe der nicht reklamierten Posten bestehen
Teilzahlungen vereinbaren
Es empfiehlt sich, zwei Arten von Teilzahlungen zu unterscheiden:
- Vorauszahlungen
- Teilzahlung bei Reklamation
Teilzahlungszusagen sollten unbedingt schriftlich festgelegt werden. Übliche Teilzahlungsraten betragen 25 oder 33,33 Prozent der Summe und sind pünktlich am ersten Arbeitstag eines Monats fällig. Bei Zahlungsrückstand einer Rate wird der gesamte Betrag sofort fällig. Das sollte in die Vereinbarung aufgenommen werden.
Schnelles und kostengünstiges Mahnverfahren
Forderungen kann man schnell und unkompliziert durch einen gerichtlichen Mahnbescheid geltend machen und das Mahnverfahren absichern. Mit der Zustellung des Mahnbescheids wird nach §204 BGB die Verjährung gehemmt. Ein Vollstreckungsbefehl gilt immer 30 Jahre, sodass man also lange seine Forderungen durchsetzen kann. Der amtliche Mahnbescheid lässt sich bequem online per Formular beantragen. Das Online-Mahnverfahren funktioniert ohne Rechtsanwälte und Zivilprozess. Zinsforderungen und Gerichtskosten werden dabei gleichzeitig eingefordert. Handwerkskammern und Verbände informieren ihre Mitglieder über die Abwicklung.
Quelle und weitere Informationenen: hier