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Schweiz: Löhne melden wird Pflicht

Ab 1. Mai 2013 sind Unternehmen, die Aufträge in der Schweiz durchführen und dazu ihre eigenen Mitarbeiter entsenden, verpflichtet, den Meldebehörden vorab den Lohn der Mitarbeiter bekannt zu geben.

In der Praxis wird bei der Online-Meldung ein neues Pflichtfeld auszufüllen sein, in dem die Höhe des Lohns abgefragt wird, den der Mitarbeiter während der Abwicklung des Auftrags in der Schweiz erhält. Daran erkennt die Kontrollbehörde, ob das ausländische Unternehmen sich mit den in der Schweiz geltenden Vorschriften zum Mindestlohn befasst hat. Liegt der eingegebene Lohn unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn, wird das Unternehmen im Rahmen einer Baustellenkontrolle auf die im Entsendegesetz minimalen schweizerischen Lohn- und Arbeitsbedingungen hingewiesen.

Damit Sie bereits bei der Erstellung Ihres Angebots für einen Auftrag in der Schweiz die dort geltenden Lohn- und Arbeitsbestimmungen berücksichtigen können, bieten die Behörden auf den ihren Seiten ausländischen Unternehmen die Möglichkeit an, die Löhne vorab zu berechnen: http://www.entsendung.admin.ch/cms/content/willkommen_de

Hintergrund der Regelung ist die Änderung des Schweizer Entsendegesetzes zum 1. Januar 2013, mit der die Schweiz die Bestimmungen zur Einhaltung der Mindestlöhne und zur Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit verschärft hat.

Tipp: Informieren Sie sich vorab, denn Verstöße gegen zwingende Lohn- und Arbeitsbedingungen werden in der Schweiz scharf sanktioniert.

Quelle: Handwerk International Baden-Württemberg