Symbol Schweiz

Schweiz: Neue Meldepflicht für reglementierte Berufe

Wie wir bereits informiert haben gibt es in der Schweiz seit September 2013 neue Meldepflichten für Unternehmen aus dem Ausland, die Dienstleistungen in reglementierten Berufen erbringen.

Die Liste der reglementierten Berufe, die der Meldepflicht unterliegen, umfasst u.a. auch Tätigkeiten aus dem Baubereich, z.B. Architekten, Bauingenieure, Arbeiter am hängenden Seil, Baumaschinenführer, Elektriker, Kaminfeger, Kranführer und Bauunternehmer/ Baumeister.

Die vollständige Liste findet man auf der Internetseite des Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI:

www.sbfi.admin.ch/diploma/02023/index.html

unter „Dokumente“.

Die Meldungen erfolgen zentral über das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI.

Nach Einreichen der vollständigen Dokumente muss mit einer Bearbeitungszeit von einem Monat gerechnet werden. Die Meldung muss für jedes Kalenderjahr erneuert werden.

Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie unter:

http://www.sbfi.admin.ch/diploma/02023/02027/index.html?lang=de .

Elektroinstallationsbetriebe müssen sich jetzt ebenfalls beim SBFI anmelden und nicht mehr wie zuvor direkt beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat ESTI. Auch Elektrobetriebe, die bereits über eine Zulassung des ESTI verfügen, sind verpflichtet, die Meldung an das SBFI vorzunehmen. Sie sollten die Zulassung des ESTI der Meldung in Kopie beifügen.

 

Quelle: TransInfoNet