Hörsaal
HWK OMV

Seit dem 1. Januar 2019 ist die Anwendung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) auch in Mecklenburg-Vorpommern vorgeschrieben.Seminar: UVgO die neue Unterschwellenvergabeordnung für Liefer- und Dienstleistungen

UVgO jetzt auch Pflicht in MV

Mit dem „Erlass über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Anwendungsbereich des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (Vergabeerlass – VgE M-V)“ vom 12. Dezember 2018 ist die Anwendung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) seit dem 1. Januar 2019 auch in Mecklenburg-Vorpommern vorgeschrieben. Die UVgO ersetzt die bis dahin gültigen Regelungen des Teil A der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) und beinhaltet keine Regelungen zur Freihändigen Vergabe. An die Stelle der Freihändigen Vergabe tritt nunmehr die in § 12 UVgO geregelte Verhandlungsvergabe.

Da ca. 90% aller öffentlichen Auftragsvergaben unterhalb der EU-Schwelle liegen, sind die Regelungen der UVgO von hoher praktischer Relevanz. Die UVgO ist gegenüber der VOL/A grundlegend neu strukturiert worden und erweitert den Anwendungsbereich z.B. um die Einbeziehung der Freiberuflichen Dienstleistungen (Architekten- und Ingenieursleistungen). Zudem wurden Neuerungen zur Verfahrenswahl, zur Eignungsprüfung, zu Nachforderungen und zu weiteren As-pekten eingeführt. Eine Vielzahl von Verweisen in das GWB und die VgV erschweren die Orien-tierung.





Das Seminar

Im Seminar wird die UVgO mit den wesentlichen Änderungen vorgestellt und durch praxisbezogene Erläuterungen vertieft.

Die Seminare zum o. g. Thema finden statt am:

  • Donnerstag, den 05.09.2019 in der IHK zu Rostock
  • Mittwoch, den 11.09.2019 in der IHK Neubrandenburg für das östliche M-V
  • Donnerstag, den 07.11.2019 in der IHK zu Schwerin

jeweils von 9:00 Uhr - ca. 16:00 Uhr

Seminarschwerpunkte und weitere Informationen finden Sie im herunterladbaren Schreiben.

Wir laden Sie recht herzlich ein und bitten um Rückmeldung mittels des beigefügten Anmeldeformulars im Schreiben, welches Sie über folgenden Link herunterladen können: