Eigene Rechte kennen: Bauhandwerkersicherung und bei Bedarf Sicherheitsleistung anfordern.
Bauhandwerkersicherung: Der Handwerker kann eine Sicherheitsleistung vom Auftraggeber fordern.
Nicht möglich ist dies bei Körperschaften des öffentlichen Rechts, wie Gemeinden, Städten oder dem Land.
Bauhandwerkersicherungshypothek: schneller Eintrag ins Grundbuch zur Sicherung der Forderung.
Der Auftraggeber der Handwerksleistung muss auch Eigentümer des Grundstücks sein, für das die Leistungen erbracht wurden.
Rechtsgrundlage: § 650 e BGB
Sicherheitsleistung: Der Auftraggeber kann zur Sicherheitsleistung verpflichtet werden – seit 2018 auch Privatkunden. Hier sollte man eine Frist von 17 Kalendertagen setzen. Wenn keine Sicherheit kommt, können Sie die Leistung verweigern oder kündigen (in Schriftform!).
Rechtsgrundlage: § 650 f BGB