
Steuerliche Neuerungen 2025
Das sollten Handwerksbetriebe jetzt wissen
Mehr Netto für Beschäftigte: Grundfreibetrag steigt
Der steuerliche Grundfreibetrag wird von 11.784 € auf 12.096 € angehoben – das sind 312 € mehr steuerfreies Einkommen. Das führt zu einer spürbaren Steuerentlastung, insbesondere für Beschäftigte mit niedrigerem Einkommen.
Familienfreundlicher: Höheres Kindergeld & Kinderfreibeträge
Das Kindergeld wird um 5 € pro Monat erhöht – auf künftig 255 € pro Kind (60 € mehr pro Jahr). Der Kinderfreibetrag steigt von 3.192 € auf 3.336 € je Elternteil – also um 144 € je Elternteil, bzw. 288 € je Kind gesamt.
Pflicht zur elektronischen Rechnung im B2B-Bereich
Ab dem 01.01.2025 müssen Unternehmen elektronische Rechnungen im strukturierten Format empfangen können. Papierrechnungen sind nur noch übergangsweise bis Ende 2026 zulässig. Sie benötigen eine Buchhaltungssoftware oder ein ERP-System, das E-Rechnungen verarbeiten kann.
Buchführungsgrenzen werden erhöht
Die Pflicht zur doppelten Buchführung gilt künftig erst bei mehr als 80.000 € Gewinn oder 800.000 € Umsatz (bisher: 60.000 €/600.000 €). Kleinere Betriebe dürfen weiterhin die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nutzen.
Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge (75 %)
Für neu angeschaffte reine Elektrofahrzeuge gibt es eine sogenannte „Turbo-AfA“, die eine Abschreibung von 75 % im ersten Jahr und eine gestaffelte Abschreibung über sechs Jahre ermöglicht. Dies gilt für Anschaffungen zwischen 01.07.2025 und 31.12.2027.
Degressive Abschreibung für Investitionen (2025–2027)
Unternehmen können in den Jahren 2025 bis 2027 bis zu 30 % der Anschaffungskosten für bewegliche Wirtschaftsgüter pro Jahr abschreiben.
Körperschaftsteuer sinkt bis 2032
Ab dem Jahr 2028 beginnt zudem eine stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes – von derzeit 15 % auf 10 % bis zum Jahr 2032. Parallel dazu wird auch der Steuersatz für nicht entnommene Gewinne (Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG) gesenkt: auf 27 % ab 2028, 26 % ab 2030 und schließlich 25 % ab 2032.
Erweiterung der steuerlichen Forschungszulage
Die förderfähige Bemessungsgrundlage wird auf 12 Mio. Euro erhöht, und ein Gemeinkostenzuschlag in Höhe von 20 % erleichtert die Anrechnung indirekter Kosten. Zudem wird der pauschale Stundensatz für Eigenleistungen in FuE-Vorhaben auf 100 Euro angehoben.
Dienstwagenbesteuerung
Für Elektrofahrzeuge steigt die Bruttolistenpreisgrenze für die 0,25 %-Regelung von 70.000 € auf 100.000 € – dies erhöht die Attraktivität gerade für handwerksnahe Betriebe mit Fuhrpark.
Solidaritätszuschlag
Ab 2025 entfällt der Solidaritätszuschlag für Beschäftigte und Unternehmer und Unternehmerinnen bis zu einer Einkommensteuer von 19.950 € (Ledige) bzw. 39.900 € (Verheiratete) ganz. Bisher lag die Freigrenze bei 16.956 € bzw. 33.912 €, sodass nun deutlich mehr Steuerpflichtige vollständig vom Soli befreit werden.
Empfehlungen für Handwerksbetriebe
Thema | Änderung | Empfehlung |
Grundfreibetrag | +312 € ab 2025 | Info an Mitarbeitende, Lohnberechnung aktualisieren |
Kindergeld / Freibeträge | +60 € p. a. / +288 € insgesamt pro Kind | Familienfreundlichkeit betonen |
Elektronische Rechnungen | Empfang ab 2025 Pflicht | Software und Prozesse umstellen |
Buchführungspflicht | Schwellen steigen um 33 % | EÜR weiterhin möglich – ggf. Aufwand prüfen |
E-Fahrzeuge | 75 % Abschreibung im Erstjahr | Investitionen ggf. vorbereiten, Förderkombination prüfen |
Investitionen in Anlagen | 30 % degressive AfA für 2025–2027 | Investitionsplanung anpassen |
Körperschaftsteuer | 15 % → 10 % | Bei GmbH-Strukturen strategisch mit Steuerberatung abstimmen |
Forschungszulage | höhere Förderung kleinerer Betriebe geplant | Entwicklungsprojekte dokumentieren, Antrag vorbereiten |