Steuerliche Neuerungen 2025

Das sollten Handwerksbetriebe jetzt wissen



Mehr Netto für Beschäftigte: Grundfreibetrag steigt

Der steuerliche Grundfreibetrag wird von 11.784 € auf 12.096 € angehoben – das sind 312 € mehr steuerfreies Einkommen. Das führt zu einer spürbaren Steuerentlastung, insbesondere für Beschäftigte mit niedrigerem Einkommen.

Familienfreundlicher: Höheres Kindergeld & Kinderfreibeträge

Das Kindergeld wird um 5 € pro Monat erhöht – auf künftig 255 € pro Kind (60 € mehr pro Jahr). Der Kinderfreibetrag steigt von 3.192 € auf 3.336 € je Elternteil – also um 144 € je Elternteil, bzw. 288 € je Kind gesamt.



Pflicht zur elektronischen Rechnung im B2B-Bereich

Ab dem 01.01.2025 müssen Unternehmen elektronische Rechnungen im strukturierten Format empfangen können. Papierrechnungen sind nur noch übergangsweise bis Ende 2026 zulässig. Sie benötigen eine Buchhaltungssoftware oder ein ERP-System, das E-Rechnungen verarbeiten kann.

Buchführungsgrenzen werden erhöht

Die Pflicht zur doppelten Buchführung gilt künftig erst bei mehr als 80.000 € Gewinn oder 800.000 € Umsatz (bisher: 60.000 €/600.000 €). Kleinere Betriebe dürfen weiterhin die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nutzen.



Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge (75 %)

Für neu angeschaffte reine Elektrofahrzeuge gibt es eine sogenannte „Turbo-AfA“, die eine Abschreibung von 75 % im ersten Jahr und eine gestaffelte Abschreibung über sechs Jahre ermöglicht. Dies gilt für Anschaffungen zwischen 01.07.2025 und 31.12.2027.

Degressive Abschreibung für Investitionen (2025–2027)

Unternehmen können in den Jahren 2025 bis 2027 bis zu 30 % der Anschaffungskosten für bewegliche Wirtschaftsgüter pro Jahr abschreiben.



Körperschaftsteuer sinkt bis 2032

Ab dem Jahr 2028 beginnt zudem eine stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes – von derzeit 15 % auf 10 % bis zum Jahr 2032. Parallel dazu wird auch der Steuersatz für nicht entnommene Gewinne (Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG) gesenkt: auf 27 % ab 2028, 26 % ab 2030 und schließlich 25 % ab 2032.

Erweiterung der steuerlichen Forschungszulage

Die förderfähige Bemessungsgrundlage wird auf 12 Mio. Euro erhöht, und ein Gemeinkostenzuschlag in Höhe von 20 % erleichtert die Anrechnung indirekter Kosten. Zudem wird der pauschale Stundensatz für Eigenleistungen in FuE-Vorhaben auf 100 Euro angehoben.



Dienstwagenbesteuerung

Für Elektrofahrzeuge steigt die Bruttolistenpreisgrenze für die 0,25 %-Regelung von 70.000 € auf 100.000 € – dies erhöht die Attraktivität gerade für handwerksnahe Betriebe mit Fuhrpark.

Solidaritätszuschlag

Ab 2025 entfällt der Solidaritätszuschlag für Beschäftigte und Unternehmer und Unternehmerinnen bis zu einer Einkommensteuer von 19.950 € (Ledige) bzw. 39.900 € (Verheiratete) ganz. Bisher lag die Freigrenze bei 16.956 € bzw. 33.912 €, sodass nun deutlich mehr Steuerpflichtige vollständig vom Soli befreit werden.



Empfehlungen für Handwerksbetriebe

ThemaÄnderungEmpfehlung
Grundfreibetrag+312 € ab 2025Info an Mitarbeitende, Lohnberechnung aktualisieren
Kindergeld / Freibeträge+60 € p. a. / +288 € insgesamt pro KindFamilienfreundlichkeit betonen
Elektronische RechnungenEmpfang ab 2025 PflichtSoftware und Prozesse umstellen
BuchführungspflichtSchwellen steigen um 33 %EÜR weiterhin möglich – ggf. Aufwand prüfen
E-Fahrzeuge75 % Abschreibung im ErstjahrInvestitionen ggf. vorbereiten, Förderkombination prüfen
Investitionen in Anlagen30 % degressive AfA für 2025–2027Investitionsplanung anpassen
Körperschaftsteuer15 % → 10 %Bei GmbH-Strukturen strategisch mit Steuerberatung abstimmen
Forschungszulagehöhere Förderung kleinerer Betriebe geplantEntwicklungsprojekte dokumentieren, Antrag vorbereiten


Bei Fragen wenden Sie sich gern an unsere Ansprechpartner!

 

Ansprechpartner - Rostock

Andreas Weber

Bereichsleiter Wirtschaftsförderung

Tel. 0381 4549-162

Fax 0381 4549-167

weber.andreas--at--hwk-omv.de

 

Ansprechpartner - Neubrandenburg

Michael Amtsberg

Betriebswirtschaftlicher Berater

Tel. 0395 5593-132

Fax 0395 5593-169

amtsberg.michael--at--hwk-omv.de