Teilnahme von Unternehmen an Messen und Ausstellungen

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert die Teilnahme von kleinen und mittleren Unternehmen an Messen und Ausstellungen. Mit Wirkung vom 11. März 2009 wurde die bestehende Richtlinie geändert.
Fördermaßnahmen
Für kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro, beträgt die Zuwendung von zu 50 % der Standmiete, maximal jedoch 6.000 Euro je Unternehmen und Maßnahme.
Für mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und entweder höchstens einem Jahresumsatz von 50 Millionen Euro oder höchstens einer Jahresbilanzsumme von 43 Millionen Euro, beträgt die Zuwendung bis zu 40 % der Standmiete, maximal jedoch 6.000 Euro je Unternehmen und Maßnahme.

Nicht zuwendungsfähig sind Ausgaben unter 1.000 Euro.

Der Antrag ist formgebunden und vor Beginn des Vorhabens einzureichen.
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Mittel.