Symbol_Tschechei

Tschechien: Hinweise zu Baustellenkontrollen

Tschechien bietet kleinen und mittleren deutschen Bauunternehmen gute Marktchancen, sofern sie einen hohen Qualitätsstandard einhalten und ihre Aufträge zuverlässig und professionell abwickeln. Bei der Leistungserbringung vor Ort müssen die Besonderheiten des tschechischen Baurechts beachtet werden, das sich deutlich von deutschen Vorschriften zur Bauleitung, Baustellensicherheit und Bauabnahme unterscheidet. Bei der Entsendung von Arbeitnehmern sind zudem die Meldepflichten nach tschechischem Recht zu beachten.

Es schreibt vor, die Arbeitsaufnahme beim zuständigen tschechischen Ministerium (Ministerstvo prumyslu a obchodu – MPO) und die Arbeitsstätte beim örtlich zuständigen Arbeitsamt (Urad prace) anzumelden.

Im Fall einer Baustellenkontrolle ist die Meldebescheinigung zusammen mit der deutschen Gewerbeberechtigung sowie dem Sozialversicherungsnachweis A1 vorzulegen. Darüber hinaus können die Kontrolleure den Vertrag mit dem tschechischen Auftraggeber verlangen.

Empfehlenswert ist die Vorlage der Dokumente in tschechischer Übersetzung.

Die deutsch-tschechische Industrie- und Handelskammer (http://tschechien.ahk.de) bietet ein Merkblatt zur Arbeitnehmerentsendung nach Tschechien an. Die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz ( www.hwkno.de) und Bayern Handwerk International ( www.bh-international.de ) haben Praxishinweise für deutsche Betriebe in dem Leitfaden „Liefern und Leisten nach Tschechien“ zusammengestellt.

Quelle: Außenwirtschafts-News 2013, HWK München und Oberbayern