
Wir informieren Sie über geschaltete Hotlines, Beschlüsse, Hinweise, Anordnungen und weiteres zur aktuellen LageÜbersicht: Informationen zum Coronavirus
Handwerkskammer OMV berät Betriebe
HWK-Hotline
0381 4549-250 (HRO)
0395 5593-131 (NB)
Info-Mail
corona@hwk-omv.de
Hausordnung und Hygieneplan der HWK OMV
Hinweise, Vorlagen, Merkblätter
Landesebene MV
Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-LVO M-V
Online gestellt und eilverkündet am 5. Mai 2022.
Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 14. bis zum 26. Mai 2022.
Tabelle - Übersicht Neuerungen Corona-Landesverordnung vom 22.04.2022
Infos der Landesregierung
Infektionsschutzgesetz
Für Unternehmen und Unternehmer
Beschlusses der Konferenz der Regierungschefinnen und -chefs der Länder mit der Bundesregierung vom 16.02.2022
Corona-Wirtschaftshilfen werden als Absicherungsinstrument bis Ende Juni 2022 verlängert – Bewährte Programmbedingungen werden fortgesetzt
- Die Überbrückungshilfe IV wird bis Ende Juni 2022 verlängert.
Unternehmen erhalten über die Überbrückungshilfe IV weiterhin eine anteilige Erstattung von Fixkosten. Zusätzlich zur Fixkostenerstattung erhalten Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer betroffen sind, einen Eigenkapitalzuschuss. - Ebenfalls fortgeführt wird die bewährte Neustarthilfe für Soloselbständige.
Mit der „Neustarthilfe 2022 Zweites Quartal“ können Soloselbständige bis Ende Juni 2022 weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten, insgesamt für den verlängerten Förderzeitraum April bis Juni 2022 also bis zu 4.500 Euro. - Die FAQ zur Überbrückungshilfe IV und „Neustarthilfe 2022“ werden zeitnah überarbeitet. Nach Anpassung des Programms kann die Antragstellung über die bekannte Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen.
Telefonische Krankschreibung
verlängert bis 31.05.2022
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