Zahntechnik

Unterstützen Sie die beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages anhängige Petition des Zahntechniker-Handwerks!

Das Zahntechniker-Handwerk hat sich mit folgender Petition an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages gewandt:



  1. Aufhebung der Preisregulierung in Verbindung mit § 71 Abs. 3 Sozialgesetzbuch V (SGB V) bei zahntechnischen Leistungen.
  2. Fortentwicklung der zahntechnischen Vergütung nach § 57 Abs. 2 Satz 1 SGB V auf der Grundlage des sich im jeweiligen Kalenderjahr tatsächlich errechnenden Bundesmittelpreises.
  3. Angemessene und marktgerechte Preisbildung für Materialkosten.
  4. Schneller und unbürokratischer Ausgleich der Mehrkosten infolge der Inflation.

Sie können den vollständigen Text und die Begründung der Petition  hier aufrufen.



Die Petition ist seit dem 7. Juli 2022 unter der Id-Nr. 135856 beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages anhängig. Die Mitzeichnungsfrist läuft am 10. Oktober 2022 ab. Die Mitzeichnung kann online unter diesem  Link auf der Homepage des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages erfolgen.

 

Nach Art. 17 des Grundgesetzes (GG) hat jedermann das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an den Bundestag zu wenden. Das Grundrecht nach Art. 17 GG steht jeder natürlichen und jeder inländischen juristischen Person des Privatrechts zu.



Welche Gründe sprechen für die Petition?

  1. Die Bindung an den § 71 SGB V führt seit vielen Jahren zu einer völlig einseitigen Risikoverteilung und Belastungswirkung zum Nachteil der Zahntechniker. Die Preisregulierung widerspricht dem Prinzip der sozialen Marktwirtschaft, da sie Reaktionen auf Preis- und Marktentwicklungen unmöglich macht und somit zu einer Marktverzerrung führt, die mit den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft nicht vereinbar ist. Die Betriebe haben keine Möglichkeit betriebswirtschaftlich zwingend notwendige Preisanpassungen vorzunehmen.
  2. Das zu erzielende Lohnniveau reicht für eine Konkurrenzfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt nicht aus. Die auf dem Arbeitsmarkt ohnehin knappen Fachkräfte können nicht gebunden und nicht gehalten werden.
  3. Im Hinblick auf das zu erzielende Lohnniveau sinkt auch die Zahl der Auszubildenden kontinuierlich, sodass auch künftig qualifizierte Fachkräfte fehlen werden.
  4. Zahntechnische Labore erfüllen ihren Auftrag, die Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigem Zahnersatz, seit Jahrzehnten mit Gewissenhaftigkeit und hohem Engagement. Sie tragen damit wesentlich zur hochwertigen zahnmedizinischen Versorgung in Deutschland bei. Zahntechnik ist ein Gesundheitshandwerk, welches große Sorgfalt und Umsicht erfordert, denn nur mit präzisen Arbeiten können medizinisch, technisch und ästhetisch hochwertige und nachhaltige Versorgungen gewährleistet werden. Eine Fortsetzung des derzeitigen Trends gefährdet jedoch mindestens mittelfristig bereits die Versorgungssicherheit mit inländischem, regionalem Zahnersatz.