
Handwerkskammern fordern für Kosmetikerbetriebe Verlängerung der Übergangsfrist für die Testpflicht Verantwortung der Politik nicht den Handwerksbetrieben aufbürden
Die Handwerkskammern des Landes MV begrüßen, dass ab 8. März 2021 die landesweit 1238 Kosmetikerbetriebe wieder öffnen konnten.
Ab kommenden Montag (15. März) ist jedoch nach einer einwöchigen Übergangsphase laut Landesverordnung der Landesregierung vorgeschrieben, dass für diese körpernahen Dienstleistungen ein tagesaktueller COVID-19-Schnell- oder Selbsttest seitens der Kunden vorliegen muss.
„Dies ist von den Handwerksbetrieben und Kunden aufgrund der unzureichenden bzw. in einigen Regionen gar nicht zur Verfügung stehenden Selbst- und Schnelltestes nicht zu leisten“, so Präsident Axel Hochschild von der Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern in MV.
„Die Handwerkskammern fordern deshalb, die Übergangsphase zu verlängern bis ausreichende Schnelltests zur Verfügung stehen. Da die zugesagten kostenfreien Tests noch nicht bei den Bürgern angekommen sind, müssen die selbst zu zahlenden Tests auch im Kostenrahmen bleiben“, so Präsident Hochschild weiter. Es könne nicht sein, dass teilweise über Apotheken Tests von bis zu 25 Euro/ Stück angeboten werden.
Die Handwerkskammern appellieren deshalb an die Landesregierung: Die Handwerksbetriebe brauchen Planungssicherheit und dürfen nicht am Ende die Pflichten der Politik und Kosten schultern müssen. Viele Kosmetikerunternehmen stehen aufgrund der seit November angeordneten Schließungen bereits an der Existenz- und Belastbarkeitsgrenze.
Axel Hochschild, Präsident der Handwerkskammer OMV