Versicherungspflichten für das Baugewerbe in Frankreich

In Frankreich bestehen folgende Versicherungsformen für das Baugewerbe, die je nach Tätigkeit zum Pflicht-Versicherungsschutz werden:
  • Responsabilité Civile Entreprise du bâtiment (für alle Baugewerke)
  • Responsabilité Civile Décennale (für alle Baugewerke)
  • Responsabilité Civile d'Architecte (für Architekten)
  • Responsabilité Civile des produits destinés à la construction (für Produkthersteller / Lieferanten)
  • Caution (für Fertig- und Einzelhausbauer)
  • Dommage Ouvrage (für alle Bauherren außer Konzernen, die von dieser Pflicht befreit sind)

Welche der vorgenannten Versicherungsdeckungen für das einzelne Bauunternehmen gelten, wird individuell auf Basis der eingereichten Unterlagen geklärt. Es wird unterschieden zwischen der obligatorischen gesetzlichen Deckung, die jede Versicherungsgesellschaft bietet, und der vertraglich zwischen dem Bauherren und dem Bauunternehmer vereinbarten Deckung, die über die obligatorische gesetzliche Deckung hinaus gehen kann.

 

Folgende Versicherungsgesellschaften bieten die Absicherung des französischen Pflicht-Versicherungsschutzes:
  • Allianz via AGF France
  • AXA via AXA France
  • Victoria via Covea Risks oder GAN Eurocourtage
  • QBE via QBE
  • VHV
Der Antrag zum Versicherungsschutz sollte vor Aufnahme der Bautätigkeit in Frankreich gestellt werden. Für die Antragsbearbeitung müssen mindestens 2 Monate einkalkuliert werden. Die Versicherer verlangen folgende Vertragsgrundlagen von allen Versicherungsnehmern:
  • Eintrag in das französische Handelsregister
  • Zertifizierung des Produktes/ Bauverfahrens durch das CSTB ( www.cstb.fr )
  • Lebensläufe der Geschäftsführer und leitenden Angestellten
  • Genaue Beschreibungen der auszuführenden Arbeiten.

Die Versicherungsverträge werden vom Versicherer ständig kontrolliert hinsichtlich der ausgeführten Bauobjekte und eventueller Veränderungen oder Ergänzungen der Bautätigkeit.

Weitere Auskünfte erteilen u.a. der deutsch-französische Versicherungsmakler Cabinet Fact sowie die benannten Versicherungsgesellschaften.

Kontakt:
Cabinet Fact
Françoise Gargam
6 rue Riboutté
F-75009 PARIS
Tel: ++33/ 1 / 48 00 95 61
E-Mail: fra@groupe-vater.com
www.groupe-vater.com


Quelle:  ZDH, EURO INFO Service 02/2009