Versicherungspflichten für das Baugewerbe in Frankreich
- Responsabilité Civile Entreprise du bâtiment (für alle Baugewerke)
- Responsabilité Civile Décennale (für alle Baugewerke)
- Responsabilité Civile d'Architecte (für Architekten)
- Responsabilité Civile des produits destinés à la construction (für Produkthersteller / Lieferanten)
- Caution (für Fertig- und Einzelhausbauer)
- Dommage Ouvrage (für alle Bauherren außer Konzernen, die von dieser Pflicht befreit sind)
Welche der vorgenannten Versicherungsdeckungen für das einzelne Bauunternehmen gelten, wird individuell auf Basis der eingereichten Unterlagen geklärt. Es wird unterschieden zwischen der obligatorischen gesetzlichen Deckung, die jede Versicherungsgesellschaft bietet, und der vertraglich zwischen dem Bauherren und dem Bauunternehmer vereinbarten Deckung, die über die obligatorische gesetzliche Deckung hinaus gehen kann.
- Allianz via AGF France
- AXA via AXA France
- Victoria via Covea Risks oder GAN Eurocourtage
- QBE via QBE
- VHV
- Eintrag in das französische Handelsregister
- Zertifizierung des Produktes/ Bauverfahrens durch das CSTB ( www.cstb.fr )
- Lebensläufe der Geschäftsführer und leitenden Angestellten
- Genaue Beschreibungen der auszuführenden Arbeiten.
Die Versicherungsverträge werden vom Versicherer ständig kontrolliert hinsichtlich der ausgeführten Bauobjekte und eventueller Veränderungen oder Ergänzungen der Bautätigkeit.
Weitere Auskünfte erteilen u.a. der deutsch-französische Versicherungsmakler Cabinet Fact sowie die benannten Versicherungsgesellschaften.
Kontakt:
Cabinet Fact
Françoise Gargam
6 rue Riboutté
F-75009 PARIS
Tel: ++33/ 1 / 48 00 95 61
E-Mail: fra@groupe-vater.com
www.groupe-vater.com
Quelle: ZDH, EURO INFO Service 02/2009