Bundesregierung muss zu ihrem Wort stehen, die Unternehmen nicht zusätzlich zu belastenVollversammlung der Handwerkskammer tagte am 21.11.2009

 
Rostock, 23. Novemver 2009 


Bundesregierung muss zu ihrem Wort stehen, die Unternehmen nicht zusätzlich zu belasten



Am vergangenen Wochenende tagte die Vollversammlung der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern (HWK) in Rostock. Dabei war die aktuelle wirtschaftliche Situation der 12393 Handwerksbetriebe im Kammerbereich ein inhaltlicher Schwerpunkt der Tagung. Das höchste Gremium der HWK bestätigte, das die konjunkturelle Entwicklung in den vergangenen Monaten insgesamt noch stabil gewesen sei. Die maritime Wirtschaft rund um die Werften und die Kfz - Branche verzeichneten hingegen Auftragseinbrüche. Somit sei zu befürchten, dass die Folgen der Wirtschaftskrise mit zeitlicher Verzögerung in den Handwerksbetrieben zu spüren seien.

Die Mitglieder der Vollversammlung diskutierten deshalb die geplante Erhöhung der Insolvenzgeldumlage durch die Bundesregierung. Diese Umlage, die alle Unternehmen zahlen müssen, soll nach einem Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums vervierfacht werden. Somit müssten die Betriebe ab Januar 0,41 Prozent statt bisher 0,1 Prozent der Bruttolöhne ihrer Beschäftigten als Insolvenzgeldumlage in den Topf der Bundesagentur für Arbeit (BA) einzahlen.
"Die Anhebung der Insolvenzgeldumlage belastet einseitig die Arbeitgeber, die diese Umlage allein zahlen. Die Bundesregierung hat in der Koalitionsvereinbarung festgehalten, dass 'krisenbedingte Einnahmeausfälle für die Arbeitslosen- und die Krankenversicherung aus Steuermitteln aufzufangen sind', so Präsident Peter Diedrich. Konsequenterweise sollten die Mehrausgaben beim Insolvenzgeld ebenfalls aus dem Investitions- und Tilgungsfonds steuerfinanziert werden", kommentierte er weiter. 

Die Vollversammlung forderte die Bundesregierung auf, die Unternehmen nicht zusätzlich zu belasten - wie sie es vor der Wahl versprochen hat. Steuersenkungen seien deshalb ein richtiger Weg, dürften aber nicht durch Erhöhungen der Sozialabgaben nach dem Prinzip "linke Tasche - rechte Tasche" wieder aufgefangen werden.

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