2022
©Philip Steury - stock.adobe.com

Was ändert sich 2022?



Für Gesellschaften, die noch ihre wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister nachmelden müssen, laufen 2022 die Übergangsregeln ab. Hintergrund ist eine Änderung beim Transparenzregister.
Das ist seit August 2021 ein Vollregister. Laut Zentralverband des Deutschen Handwerks sind deshalb sämtliche deutsche Gesellschaften dazu verpflichtet, ihre wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister zu melden. Ausgenommen davon seien Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) und eingetragene Vereine.
Um die Meldepflichten zu erfüllen, reicht Betrieben ein Eintrag in einem anderen öffentlich einsehbaren Register, wie dem Handelsregister, künftig nicht mehr aus. Für Gesellschaften, die deshalb nun wirtschaftlich Berechtigte nachmelden müssen, gibt es laut ZDH Übergangsregelungen:
  • Aktiengesellschaften, Europäische Gesellschaften (SE) oder Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) müssen die Meldepflichten bis zum 31. März 2022 erfüllen
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Genossenschaft, Europäische Genossenschaft oder Partnerschaften haben Zeit bis zum 30. Juni 2022.
  • In allen anderen Fällen endet die Übergangsregelung am 31. Dezember 2022.
Arbeitgeber können Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen Bonus von bis zu 1500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren. Dieser Corona-Bonus läuft allerdings bald aus. Erfasst werden Sonderleistungen, die Beschäftigte zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. März 2022 erhalten. Voraussetzung ist, dass die Sonderzahlung zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn erfolgt.
Die Umlage zur Finanzierung des Ökostroms (EEG-Umlage) ist zum Jahresbeginn auf 3,723 Cent je Kilowattstunde gesunken und damit um mehr als 40 Prozent. Billiger dürfte der Strom aber nicht werden, weil die Umlage nur ein Bestandteil des Preises ist und Versorger beim Einkauf mehr als vor einem Jahr zahlen.
Die CO2-Steuer steigt auch 2022. Statt 25 Euro je Tonne ausgestoßenem Kohlendioxid sind jetzt 30 Euro fällig. Das wirkt sich unter anderem auf Kraftstoffpreise aus – allerdings laut ADAC nicht so stark wie Anfang 2021. Nach Berechnungen des Automobilclubs dürften sich Benzin und Diesel durch den CO 2-Preis ungefähr um je eineinhalb Cent verteuern. Andere Quellen erwarten höhere Preisdifferenzen von bis zu 8,4 Cent für den Liter Benzin und bis zu 9,5 Cent für den Liter Diesel. Wie viel letztlich an der Tankstelle bezahlt werden muss, hängt aber auch von der Ölpreisentwicklung ab.
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) verlängert die Innovationsprämie für Elektrofahrzeuge bis Ende 2022. Danach soll die Förderung deutlich stärker auf den Klimaschutz ausgerichtet werden.
Käufer von rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen sollen auch im kommenden Jahr eine Förderung von bis zu 9.000 Euro erhalten. Plug-In-Hybride werden 2022 mit maximal 6.750 Euro gefördert.
Die neue Förderrichtlinie wird laut BMWi zum Jahresende im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
Die alten Führerscheine sind nicht fälschungssicher. Deshalb müssen sie nach und nach gegen neue, fälschungssichere EU-Führerscheine umgetauscht werden. Welche Fristen Autofahrer dabei beachten müssen, hängt von ihrem Geburtsdatum beziehungsweise dem Ausstellungsjahr des Führerscheins ab. Für diejenigen, die zwischen 1953 bis 1958 geboren sind, läuft die Frist bereits am 19. Januar 2022 ab. Genau ein Jahr später müssen zwischen 1959 und 1964 Geborene ihren Lappen eintauscht haben.
Autofahrer müssen - auch nach der Corona-Pandemie - mindestens zwei medizinische Masken im Fahrzeug dabeihaben. Sie sollen Bestandteil des Verbandskastens sein. Diese Änderung soll im Laufe des Jahres in Kraft treten. Das genaue Datum ist noch nicht bekannt.
Vom 1. Januar an müssen Betriebe laut Minijob-Zentrale auch die Steuer-Identifikationsnummern ihrer gewerblichen Minijobber im elektronischen Meldeverfahren übermitteln.
Bei kurzfristig beschäftigten Minijobbern müssen Arbeitgeber in der Meldung zur Sozialversicherung Angaben zum Krankenversicherungsschutz ihrer Mitarbeiter machen.
Die Abgaben für Minijobs im gewerblichen Bereich sinken. So wird die U1-Umlage zum 1. Januar 2022 auf 0,9 Prozent des Arbeitsentgelts abgesenkt und die U2-Umlage beträgt künftig 0,29 Prozent.
Neu ist auch, dass Arbeitgeber nach der Anmeldung eines kurzfristigen Minijobbers künftig eine Rückmeldung über Vorbeschäftigungszeiten von der Minijob-Zentrale erhalten.
Der gesetzliche Mindestlohn ist zum 1. Januar von 9,60 Euro auf 9,82 Euro pro Stunde gestiegen. Zum 1. Juli 2022 soll er dann noch einmal um weitere 63 Cent auf 10,45 Euro pro Stunde angehoben werden. Perspektivisch wollen SPD, Grüne und FDP den Mindestlohn noch in dieser Wahlperiode auf 12 Euro pro Stunde erhöhen. Der neue Mindestlohn gilt auch für Minijobs. Wer zurzeit weniger verdient, dessen Stundenlohn muss angehoben werden. Beachten Sie aber: Der Verdienst darf 450 Euro monatlich trotzdem nicht überschreiten. Soll die Beschäftigung weiterhin als Minijob fortgeführt werden, muss daher unter Umständen die Arbeitszeit neu kalkuliert werden. Anderenfalls wird das Arbeitsverhältnis sozialversicherungspflichtig.
Lehrlingen, die ihre Ausbildung 2022 beginnen, steht eine monatliche Vergütung von mindestens 585 Euro zu. Für das zweite, dritte und vierte Ausbildungsjahr wird der Azubi-Mindestlohn prozentual angepasst. Ausgehend vom Betrag aus dem Jahr des Ausbildungsbeginns liegen die Aufschläge je nach Lehrjahr bei 18, 35 oder 40 Prozent.
Eingeführt wurde die Mindestausbildungsvergütung im Jahr 2020. Damals stand Lehrlingen im ersten Jahr mindestens 515 Euro pro Monat zu, 2021 stieg der Azubi-Mindestlohn auf 550 Euro monatlich.
Wegen der Corona-Pandemie hat der Bund die befristeten Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2022 verlängert. Laut Bundesarbeitsministerium wird zum Beispiel die Möglichkeit, die maximale Bezugsdauer von bis zu 24 Monaten nutzen zu können, um drei weitere Monate verlängert.
Länger gültig als eigentlich vorgesehen ist auch die Sonderregelung über den erleichterten Zugang. Das bedeutet:
  • Statt mindestens 1/3 müssen nur mindestens 10 Prozent der Belegschaft von einem Entgeltausfall betroffen sein.
  • Vor der Gewährung von Kurzarbeitergeld müssen keine negativen Arbeitssalden aufgebaut werden.

Den Arbeitgebern werden die von ihnen während der Kurzarbeit allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 50 Prozent auf Antrag in pauschalierter Form erstattet.

Vom 1. Januar 2022 an gelten neue Schwellenwerte für öffentliche Aufträge. Laut EU-Verordnung vom 10. November 2021 gelten für klassische öffentliche Aufträge künftig folgen Schwellenwerte:
  • Bauleistungen: 5.382.000 Euro
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 140.000 Euro
  • Öffentliche Dienstleistungsaufträge: 215.000 Euro

Die ebenfalls geänderte Sektorenrichtlinie sieht ab 2022 diese neuen Schwellenwerte vor:

  • Bauleistungen: 5.382.00 Euro
  • Liefer-/Dienstleistungen: 431.000 Euro

Auch die Konzessionsrichtlinie wurde von der EU-Kommission per Verordnung geändert. Der Schwellenwert liegt vom 1. Januar 2022 an bei 5.350.000 Euro, bislang waren es 5.382.000 Euro.

Schornsteine müssen künftig höher gebaut werden, um die Luft in der direkten Wohnumgebung weniger zu belasten. Ziel ist es, im Umfeld von
Anlagen wie Pelletheizungen, Kachelöfen und Kaminen die Belastung mit gesundheitsgefährdenden Schadstoffen zu verringern. Die Verordnung trat am 1. Januar in Kraft.
2022 steht Steuerzahlern etwas mehr Geld steuerfrei zur Verfügung, denn der Grundfreibetrag steigt um 204 Euro. Damit soll das Existenzminimum für Erwachsene steuerfrei gestellt werden. Bei einem Ledigen werden also erst ab einem zu versteuernden Einkommen von
mehr als 9948 Euro im Jahr Einkommensteuern fällig. Bei Ehepaaren beziehungsweise eingetragenen Lebenspartnern verdoppelt sich der
Betrag auf 19 896 Euro.
Der gelbe Schein wird 2022 digital. Arztpraxen müssen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ihrer Patienten ab dem 1. Januar elektronisch an die Krankenkassen übermitteln. Auf Betriebe kommt erst im Sommer 2022 eine Veränderung zu. Denn vom 1. Juli an sollen die Krankenkassen die sogenannte eAU an den Arbeitgeber weiterleiten. Der Techniker Krankenkasse zufolge erhalten Patienten künftig weiterhin einen einfachen Papierausdruck und auf Wunsch zusätzlich auch einen Papierausdruck für den Arbeitgeber.
Die zum Januar geplante Pflicht für Ärzte, Kliniken und Apotheken, Rezepte für Arzneien nur noch in digitaler Form auszustellen, wird auf unbestimmte Zeit verschoben. Laut Gesundheitsministerium steht die nötige Technik noch nicht flächendeckend zur Verfügung. Um das E-Rezept einlösen zu können, ist eine entsprechende offizielle App nötig. Wer kein Smartphone hat, kann es sich in der Praxis ausdrucken lassen.
Wegen der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung 2021 eine Ausweitung des Kinderkrankengeldes beschlossen. Dem Gesundheitsministerium zufolge werden die Sonderregelungen nun verlängert. Eltern können das Kinderkrankengeld seit 2020 je versichertem Kind grundsätzlich für 30 statt 10 Tage in Anspruch nehmen. Bei Alleinerziehenden sind es 60 statt 20 Tage.
Seit 2005 zahlen Kinderlose in der sozialen Pflegeversicherung einen Beitragszuschlag. Aktuell liegt der noch bei 0,25 Prozent. Doch zum Jahreswechsel wird der Zuschlag laut Bundesgesundheitsministerium um 0,1 Prozentpunkte angehoben. Der Beitragssatz für Kinderlose beträgt somit ab dem 1. Januar 2022 insgesamt 3,4 Prozent. Für Beitragszahler ohne Zuschlag bleibt der Beitragssatz im kommenden Jahr bei 3,05 Prozent.
Die Deutsche Post hat zum 1. Januar die Portogebühren erhöht. Für einen Standardbrief werden 85 statt wie bisher 80 Cent fällig, für eine Postkarte 70 statt 60 Cent. Alte Marken bleiben gültig, Briefe müssen aber zusätzlich frankiert werden.
Kurzentschlossene Kunden der Deutschen Bahn können ab 1. Januar keine Papierfahrkarte mehr im Zug beim Schaffner kaufen. Alternative: ein digitales Ticket, das bis zehn Minuten nach Abfahrt online oder per App gebucht wird.