Wehrdienstfragen
Durch die Einberufung eines Betriebsinhabers oder eines Mitarbeiters zum Wehrdienst/Zivildienst können erhebliche Probleme entstehen, wenn dieser an seinem Arbeitsplatz unentbehrlich ist. Im schlimmsten Fall kann sogar die Existenz des Betriebes bedroht sein.
Der Gesetzgeber hat daher die Möglichkeit für Betriebe geschaffen, einen Antrag auf Zurückstellung vom Wehrdienst (Betriebsinhaber/Mitarbeiter) stellen zu können. Bei einer solchen Zurückstellung verzichtet der Staat zumeist vorübergehend auf die Heranziehung zum Wehrdienst/Zivildienst.
Dieser Antrag kann vom betroffenen Betrieb bei dem einberufenden Kreiswehrersatzamt gestellt werden. Die Handwerkskammer wird gebeten, eine gutachterliche Stellungnahme abzugeben.
Im Falle einer entsprechenden Antragstellung bitten wir Sie, nachstehende Ausführungen zu beachten, um zu einem für Sie positiven Ergebnis zu gelangen:
Es muss erkennbar sei, dass die Heranziehung zum Wehr- bzw. Zivildienst die Fortführung des Betriebes gefährden würde oder die Fortführung des Betriebes so erschwert würde, dass eine unzumutbare Beeinträchtigung eintreten würde.
Bitte begründen Sie daher Ihren Antrag ausreichend. Wichtig kann u. a. die Beantwortung folgender Fragen sein:
- Warum kann der Wehr/Zivildienstpflichtige nicht durch eine Ersatzkraft vertreten werden?
- Welche besondere Tätigkeit führt der Wehr/Zivildienstpflichtige aus?
- Wie ist die Vertretung im Urlaubs- und Krankheitsfall geregelt?
- Wurde bereits versucht, eine Ersatzkraft auf dem Arbeitsmarkt zu finden?
Auch sollten Angaben über die Betriebsstruktur gemacht werden wie:
- Die Gesamtzahl der im Betrieb Beschäftigten.
- Zahl der vergleichbar qualifizierten Mitarbeiter.
- Sind bereits weitere Mitarbeiter einberufen worden?
- Sind evtl. bestimmte Terminarbeiten auszuführen, die mit einer Konventionalstrafe belegt sind?
Gerne können Sie sich mit uns schon im Rahmen des Antragstellungsverfahrens in Verbindung setzen.