Widersprüchliche Urteile zur Gewerbeauskunft-Zentrale

Die GWE-Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH Düsseldorf fordert erneut betroffene Betriebe zur Zahlung auf, die das einem amtlichen Schreiben gleichende „Angebot“ an die GWE zurückgeschickt haben. In einer „letzten außergerichtlichen Aufforderung zur Zahlung“ wird meist die Summe von 569,06 € eingefordert. Gestützt wird diese Forderung durch ein für die GWE positiv lautendes Urteil des Amtsgerichts Köln (114 C 128/11), das ihr den geforderten Betrag zugesprochen hat.

Zu einem völlig anderen Ergebnis kommt das Landgericht Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 15.04.2011 (AZ: 38 O 148/10). Das LG Düsseldorf hat in dem vom Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. Bad Homburg initiierten wettbewerbsrechtlichen Verfahren ein Formular der GWE für wettbewerbswidrig erkannt. Wörtlich heißt es: „Da das Formular in seinem Gesamtaufbau irreführenden Charakter aufweist, ist es als insgesamt unlautere geschäftliche Handlung anzusehen…“.

Dabei gibt es im Laufe des Produktlebenszyklus des Produkts „Gewerbeauskunftzentrale“ inhaltlich verschiedene Formulare mit unterschiedlichem Irreführungsgrad, wobei jede Spielart der versandten Formulare für sich betrachtet auf die Möglichkeit einer arglistigen Täuschung überprüft werden sollte. Das Urteil des Amtsgerichts Köln bezieht sich auf eine neuere Version, in der etwas deutlicher zu erkennen ist, dass es sich um ein Angebot handelt. Es ist eine Einzelentscheidung und hat keinerlei Präjudiz für künftige amtsrichterliche Entscheidungen. Jeder Amtsrichter kann in der Sache im Ergebnis anders entscheiden.

Die von der GWE angerufene Berufungsinstanz wird endlich Klärung bringen, ob die massenhaft versandten Formulare nun irreführend sind oder nicht. Falls das Votum der ersten Instanz bestätigt wird, wäre die durch ein Oberlandesgericht festgestellte Irreführung der angesprochenen Verkehrskreise auch eine gute Ausgangslage, zivilrechtlichen Forderungen im Rahmen einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung auch in vielen vergleichbar gelagerten Fällen erfolgreich entgegenzutreten.