Ohne Tourismus nur eine verhaltene Öffnung des Einzelhandels und der Gastronomie möglichWirtschaftskammern MV

Die Wirtschaftskammern in MV begrüßen grundsätzlich die nun durch die Landesregierung in Kraft gesetzten ersten Öffnungsregelungen.



(Schwerin 25.05.21) Damit endet in Mecklenburg-Vorpommern die monatelange Schockstarre und ein verhaltener Restart des Einzelhandels und der Gastronomie wird möglich. Die Wirtschaftskammern hatten zuletzt am vergangenen Freitag die Öffnung aller Unternehmen ab dem 1. Juni gefordert und sich zuvor in zahlreichen intensiven Abstimmungsrunden mit der Landesregierung für vorgezogene Öffnungen stark gemacht.

Matthias Belke, geschäftsführender Präsident der Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern erklärt dazu: „Mit den Öffnungen entspricht die Landesregierung unseren intensiven Forderungen im Interesse der heimischen Unternehmen. Dafür haben die Wirtschaftskammern lang und zäh gekämpft. Dieser Erfolg darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Übernachtungs- und Tagestouristen fehlen. Nur durch einheimische Kunden lassen sich Unternehmen des Gastgewerbes, des Einzelhandels und der touristischen Dienstleistungen meist nicht erfolgreich führen. Aus diesem Grund haben viele Gastronomiebetriebe noch gar nicht geöffnet und deren Mitarbeiter befinden sich weiterhin in Kurzarbeit. Jetzt geht es darum, die Impf- und Testquote weiter zu steigern, Hygieneregeln strikt umzusetzen, aber auch die immer noch ausstehenden Hilfen zügig auszuzahlen.“

Die Wirtschaftskammern erwarten außerdem, dass die Landesregierung spätestens am Mittwoch entscheidet, das Tourismusland Nummer 1 wieder für alle Übernachtungs- und Tagestouristen zu öffnen.

Axel Hochschild, Präsident der Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern in MV erläutert dazu:
Die Handwerkskammern des Landes MV begrüßen die weiteren Öffnungsschritte im Land, die die Wirtschaftskammern bereits eher mit Blick auf Pfingsten mit Nachdruck gefordert hatten. Das Nahrungsmittelhandwerk, wie Bäcker, Konditoren und Fleischer bis zum maritimen Handwerk, können endlich wieder ihre Produkte und Leistungen der Gastronomie sowie den Urlaubern anbieten. Ebenso erwarten wir jetzt u.a. wieder bei den Kfz-Betrieben mit angeschlossenem Handel nach längeren Schließungen bzw. nur mit Terminvereinbarungen eine stärkere Nachfrage. Im Einklang mit sinkenden Inzidenzzahlen und gleichzeitig fortschreitender Impfrate sollten jetzt auch weitere Lockerungen im Friseurhandwerk wie das Einstellen der Testpflicht folgen.“

HINTERGRUND

Unter dem Namen „IHKs in Mecklenburg-Vorpommern“ haben sich die drei Industrie- und Handelskammern in Neubrandenburg, Rostock und Schwerin als Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen. Sie vertreten rund 85.000 Unternehmen, die etwa 500.000 Mitarbeiter beschäftigen. Ungefähr 3.700 Unternehmerinnen und Unternehmer engagieren sich ehrenamtlich in den drei IHKs. Die Geschäftsführung der IHKs in MV obliegt für die Dauer von zwei Jahren rotierend jeweils einer der drei IHKs und wird für die Jahre 2021 und 2022 von der IHK zu Schwerin wahrgenommen.

Die Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern in MV besteht aus der Handwerkskammer Schwerin und der Handwerkskammer Ostvorpommern, die insgesamt ca. 20.000 Unternehmen vertreten mit ca. 110.000 Beschäftigten sowie 5.100 Auszubildenden. Die Geschäftsführung und das Präsidentenamt der HWKen in MV obliegen für die Dauer von zwei Jahren rotierend einer der beiden HWKen und wird in den Jahren 2021/2022 von der HWK Ostmecklenburg-Vorpommern wahrgenommen.