Änderungen 2026
Der gesetzliche Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro
Für Millionen Beschäftigte im Niedriglohnsektor beginnt das Jahr mit einem spürbaren Plus. Der gesetzliche Mindestlohn klettert zum 1. Januar von zuvor 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde. Diese Anhebung zieht auch Änderungen bei den Minijobs nach sich: Die Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte ist an den Mindestlohn gekoppelt und steigt parallel auf 603 Euro im Monat. Arbeitgeber müssen ihre Verträge entsprechend anpassen, um nicht ungewollt in die Sozialversicherungspflicht zu rutschen, während Arbeitnehmer etwas mehr Netto vom Brutto behalten dürfen. Der Beschluss der Mindestlohnkommission sieht auch bereits den Anstieg auf 14,60 Euro pro Stunde zum 1. Januar 2027 vor. Beide Erhöhungen entsprechen zusammen einem Anstieg von rund 14 Prozent.
Neue Verdienstgrenze für Minijobber ab 1. Januar 2026
Wenn zum 1. Januar 2026 der gesetzliche Mindestlohn steigt, wird zeitgleich auch die Verdienstgrenze für Minijobber angehoben. Sie liegt dann bei 603 Euro pro Monat, bislang beträgt die sogenannte Minijob-Grenze noch 556 Euro.
Sozialversicherung: Beitragsbemessungsgrenzen steigen 2026
Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung steigen erneut: Für gesetzlich Versicherte, die über ein hohes Einkommen verfügen, hat das höhere Sozialabgaben zur Folge. Denn durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung wird bei Gutverdienern ein größerer Teil des Gehalts mit Sozialabgaben belastet.
In der allgemeinen Rentenversicherung liegt sie 2026 bei 101.400 Euro im Jahr und in der knappschaftlichen Rentenversicherung bei 124.800 Euro im Jahr.
In Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze 2026 auf 69.750 Euro im Jahr – das entspricht einem monatlichen Einkommen von 5.812,50 Euro.
Gerüstbauer: 2026 wird Sommerausfallgeld eingeführt
2026 wird im Gerüstbauer-Handwerk erstmals ein tarifliches Sommerausfallgeld eingeführt: Künftig können Betriebe zwischen dem 1. Mai und dem 31. August bis zu 50 Ausfallstunden geltend machen, wenn extreme Witterungsbedingungen die Arbeit auf dem Gerüst unmöglich machen. In diesen Fällen werden laut der Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk 75 Prozent des Stundenlohns über die Sozialkasse erstattet, zusätzlich erhalten Betriebe 32 Prozent der Sozialaufwendungen zurück.
Branchenmindestlöhne im Handwerk 2026
In einigen Gewerken gibt es Branchenmindestlöhne, die über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. Diese Branchenmindestlöhne werden von den jeweiligen Tarifpartnern per Tarifvertrag verbindlich geregelt. In mehreren Gewerken steigen 2026 die Lohnuntergrenzen:
- Dachdeckerhandwerk: Zum 1. Januar 2026 wird der Mindestlohn 1 für ungelernte Arbeitskräfte auf 14,96 Euro pro Stunde angehoben. Zeitglich steigt auch der Mindestlohn 2 für gelernte Dachdecker auf 16,60 Euro pro Stunde.
- Elektrohandwerke: Zum 1. Januar 2026 wird der Branchenmindestlohn um 52 Cent angehoben. Er liegt dann bei 14,93 Euro pro Stunde.
- Gebäudereiniger-Handwerk: Für Beschäftigte in der Innen- und Unterhaltsreinigung (Lohngruppe 1) steigt der Branchenmindestlohn zum 1. Januar auf 15,00 Euro pro Stunde – das entspricht einem Plus von 75 Cent. Für die Glas- und Fassadenreinigung (Lohngruppe 6) erhöht sich die Lohnuntergrenze um 95 Cent und beträgt dann 18,40 Euro pro Stunde.
- Gerüstbauer-Handwerk: Zum 1. Januar 2026 steigt der Branchenmindestlohn auf 14,35 Euro pro Stunde.
- Maler- und Lackiererhandwerk wird der Branchenmindestlohn für gelernte Fachkräfte zum 1. Juli auf 16,13 Euro pro Stunde angehoben – das sind 1,13 Euro mehr als bislang.
Mindestausbildungsvergütung: Das gilt ab 2026
Für Auszubildende, die eine Ausbildung Handwerksordnung oder BBiG machen, wird 2026 die Mindestausbildungsvergütung angehoben. Für Lehrlinge, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2026 eine Lehre beginnen, steigt sie um 6,2 Prozent.
Laut dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) gelten damit künftig folgende Mindestvergütungen:
Erstes Ausbildungsjahr: 724 Euro
Zweites Ausbildungsjahr: 854 Euro
Drittes Ausbildungsjahr: 977 Euro
Viertes Ausbildungsjahr: 1.014 Euro
Neue Ausbildungsverordnung in 19 Bauberufen
Zum Start in das Ausbildungsjahr 2026 werden 19 Ausbildungsverordnungen aktualisiert und damit auf den neusten technischen Stand gebracht – mit aktualisierten qualitativen sowie nachhaltigkeitsbezogenen Standards in den Bereichen Ausbau, Hochbau und Tiefbau.
Diese Neufassung der Ausbildungsverordnungen hatten das Bundeswirtschafts- und das Bundesbildungsministerium bereits 2024 beschlossen. Neugefasst werden unter anderem die Ausbildungsordnungen für Straßenbauer, Maurer und Estrichleger.
Aktivrente: Was ab 2026 gelten soll
Zum 1. Januar 2026 soll die Aktivrente eingeführt werden, das hat der Bundestag beschlossen. Mit der Aktivrente sollen Beschäftigte, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, künftig bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen können.
Laut Bundesregierung soll der steuerfreie Hinzuverdienst allerdings nur für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte gelten – nicht jedoch für Selbstständige, Land- und Forstwirte, Freiberufler, Beamte oder Minijobber.
Endgültig beschlossen ist die Aktivrente allerdings noch nicht, denn die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus. Die letzte Bundesratssitzung in diesem Jahr findet am 19. Dezember statt, eine Tagesordnung gibt es dafür aber noch nicht.
Strompreise 2026: Änderungen im Stromsteuergesetz und dem Energiewirtschaftsgesetz
Netzentgelt-Zuschuss
Die werden 2026 Netzentgelte gesenkt, indem die vier großen Übertragungsnetzbetreiber einen Bundeszuschuss von 6,5 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) erhalten. Dadurch sollen die Strompreise sowohl für Unternehmen und private Haushalte gedämpft werden. Die Netzbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, transparent darzustellen, wie sich der Zuschuss auf die Höhe der Netzentgelte auswirkt. Die Entlastung bei den Netzentgelten ist bereits von Bundestag und Bundesrat beschlossen.
Stromsteuer
Ab 2026 soll für rund 600.000 Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe sowie der Land- und Forstwirtschaft dauerhaft der EU-Mindeststeuersatz von 0,50 Euro pro Megawattstunde (0,05 Cent pro kWh) für Strom gelten. Damit verhindert die Bundesregierung eine ab 2026 drohende Steuererhöhung. Der Bundestag hat die Änderung des Stromsteuergesetzes bereits beschlossen – die endgültige Zustimmung des Bundesrats steht noch aus.
Gasspeicherumlage
Zusätzlich werden Haushalte und Unternehmen entlastet, weil die Gasspeicherumlage ab 2026 vollständig entfällt. Bundestag und Bundesrat haben die entsprechende Änderung im Energiewirtschaftsgesetz bereits verabschiedet.
Damit sinken die Energiekosten weiter. Laut Bundesregierung beläuft sich die Gesamtentlastung – zusammen mit den niedrigeren Netzentgelten – auf rund 10 Milliarden Euro im Jahr.
Bekämpfung der Schwarzarbeit: Neue Regeln ab 2026
Der Bundestag hat das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung verabschiedet. Damit erhält die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) künftig erweiterte Befugnisse für den digitalen Datenaustausch mit Behörden wie Polizei, Zoll- und Steuerfahndung. Außerdem darf die FKS automatisierte und KI-gestützte Analyseverfahren einsetzen, um verdächtige Betriebe schneller zu identifizieren.
Für das Handwerk besonders wichtig: Das Friseurhandwerk wird ab 2026 in den Schwarzarbeitskatalog aufgenommen und stärker kontrolliert. Entlastet werden dagegen die Fleischereien, die aus der Liste der Risikobranchen gestrichen wurden – damit entfallen zahlreiche Dokumentations- und Meldepflichten.
Gesundheitshandwerke: Elektronischer Berufsausweis wird 2026 Pflicht
Alle Hilfsmittelerbringer – wie etwa Augenoptiker und Hörakustiker – müssen laut § 360 Abs. 8 SGB V bis spätestens 1. Januar 2026 an die Telematikinfrastruktur (TI) des Gesundheitswesens angeschlossen sein.
Für die notwendige Authentifizierung benötigen die Betriebe zwei neue Karten:
- den elektronischen Berufsausweis (eBA) für die persönliche Identifikation und Signatur sowie
- die Institutionskarte SMC-B, die den Betrieb selbst für die IT freischaltet.
Beide Karten werden über die zuständigen Handwerkskammern beantragt.
Heizen und Tanken werden teurer
Die Zeiten des staatlich fixierten CO₂-Preises sind vorbei. Ab 2026 endet die Phase der Festpreise im nationalen Emissionshandel, der für die Kosten von Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel maßgeblich ist. Stattdessen wird ein Preiskorridor eingeführt, in dem sich der Preis für die Verschmutzungsrechte durch Versteigerungen bildet. Dieser Korridor liegt gesetzlich zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne CO₂. Da Experten davon ausgehen, dass sich der Marktpreis eher am oberen Rand orientieren wird, müssen Verbraucher an der Zapfsäule und bei der Heizkostenabrechnung mit einem weiteren Preisschub rechnen.
Führerschein-Umtausch geht weiter
Der große Führerschein-Zwangsumtausch geht in die nächste Runde. Nachdem bisher vor allem die alten Papierführerscheine in Grau und Rosa betroffen waren, müssen nun erstmals Inhaber von EU-Scheckkartenführerscheinen aktiv werden. Wer einen Kartenführerschein besitzt, der zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde, muss diesen bis zum 19. Januar 2026 in ein neues, fälschungssicheres Dokument umtauschen. Entscheidend ist hier nicht mehr das Geburtsjahr des Fahrers, sondern das Ausstellungsdatum des Dokuments. Wer die Frist verstreichen lässt und in eine Kontrolle gerät, riskiert ein Verwarnungsgeld.
CO2-Preis steigt - Tanken und Heizen wird teurer
Der CO2-Preis steigt ab Januar 2025 von 45 auf 55 Euro pro Tonne. Das wirkt sich auf die Preise von Benzin, Diesel, Erdgas und Heizöl aus. Der CO2-Preis soll den klimaschädlichen Verbrauch fossiler Brennstoffe und damit den CO2-Ausstoß verringern und dabei helfen, die deutschen Klimaschutzziele zu erreichen.
Landtagswahl 2026
Mecklenburg-Vorpommern wählt am 20. September einen neuen Landtag.