Der gesetzliche Mindestlohn
Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns und Aktualisierung des ZDH-Merkblatts „Praxis Arbeitsrecht“ zum gesetzlichen Mindestlohn
Seit 2015 gibt es in Deutschland einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Der gesetzliche Mindestlohn legt die Lohnuntergrenze fest, die nicht unterschritten werden darf. Zum 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Zeitstunde. Zum 1. Januar 2027 erhöht er sich auf 14,60 Euro.
Aufgrund des mit der Mindestlohnerhöhung bestehenden hohen Informationsbedarfs der Handwerksbetriebe hat der ZDH das Merkblatt „Praxis Arbeitsrecht – Der gesetzliche Mindestlohn“ überarbeitet.