Fachkräfte-Service-Zentrale MV

Unterstützung für Unternehmen und Fachkräfte

Die Fachkräfte-Service-Zentrale M-V berät, unterstützt und begleitet Sie:

  • als Arbeitgeber, wenn Sie eine Fach- oder Arbeitskraft oder einen Auszubildenden aus einem Drittstaat in Ihrem Unternehmen beschäftigen wollen und
  • wenn Sie als Fach- oder Arbeitskraft oder als Auszubildender aus einem Drittstaat in einem Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern arbeiten wollen.
 

Fachkräfte-Service-Zentrale M-V

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Ziel

  • bürokratische Entlastung von Unternehmen beim Einstellungs- und Einwanderungsprozess ausländischer Fach- und Arbeitskräfte sowie Auszubildenden
  • Unterstützung ausländischer Fachkräfte und Auszubildende, um einen reibungslosen Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt zu ermöglichen

Wichtig: Die Fachkräfte-Service-Zentrale selbst übernimmt keine Rekrutierung, sondern bietet Informationen, Beratung und Unterstützung.

Angebot für Mitgliedsunternehmen

  • Begleitung über den gesamten Prozess der Fachkräfteeinwanderung
  • Informationen, erste rechtliche Einschätzungen und Anträge
  • Informationsveranstaltungen zum Thema
  • reibungsloser Ablauf der Einwanderungs- und Anerkennungsverfahren gemeinsam mit den anderen Partnerinstitutionen 

Was ist die Fachkräfte-Service-Zentrale?

Die Fachkräfte-Service-Zentrale Mecklenburg-Vorpommern ist ein Zusammenschluss folgender Partner:

  • Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V,
  • Bundesagentur für Arbeit,
  • Landesamt für innere Verwaltung,
  • Wirtschaftskammern M-V vertreten durch:
    Landesarbeitsgemeinschaft der IHKs in M-V und
    Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern in M-V




Förderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der aktiven Fachkräftegewinnung aus Drittstaaten

Kern der Förderrichtlinie 630-529

Das Land M-V fördert Unternehmen mit höchstens 249 Beschäftigten, die Personen direkt aus Drittstaaten für

  • eine qualifizierte Berufsausbildung oder
  • eine unbefristete sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

in Mecklenburg-Vorpommern gewinnen. Der besondere Fokus liegt ausdrücklich auf Kleinst- und kleinen Unternehmen, denen der Einstieg in die internationale Rekrutierung erleichtert werden soll.

Pro tatsächlich gewonnenem Auszubildenden bzw. Beschäftigten gibt es einen nicht rückzahlbaren pauschalen Zuschuss:

  • Unternehmen bis zu 9 Beschäftigte: 8.000 € Förderung pro Person
  • Unternehmen mit 10 - 49 Beschäftigten: 6.000 € Förderung pro Person
  • Unternehmen mit 50 - 249 Beschäftigte: 4.000 € Förderung pro Person

Pro Unternehmen können maximal drei Personen gefördert werden. Die Förderung wird allerdings erst gewährt, wenn das Ausbildungs- bzw. Beschäftigungsverhältnis mindestens sechs volle Monate bestanden hat.

Wichtig:
Die Person darf bei Antragstellung weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt in der EU haben und auch keine EU-Staatsangehörigkeit besitzen. Außerdem muss die Zuwanderung über einen der in der Richtlinie ausdrücklich genannten Erwerbsmigrationstatbestände erfolgen.

Der Betrieb muss zudem die „Standards Anwerbung Mecklenburg-Vorpommern“ zur fairen Anwerbung anwenden. Bei Auszubildenden ohne B2-Niveau muss während des Förderzeitraums eine weiterführende Deutschsprachförderung über B1 hinaus ermöglicht werden.



Ansprechpartner

 

HWK

Tilo Segert

Tel: +49 381 4549-160

E-Mail: Segert.Tilo@hwk-omv.de

 

IHK zu Rostock

Sviatlana Kryvadubskaya

Tel.: +49 381 338-320

E-Mail: Sviatlana.Kryvadubskaya@rostock.ihk.de

 

IHK zu Schwerin

Astrid Ludwig

Tel.: +49 385 5103-422

E-Mail: ludwig@schwerin.ihk.de

 

IHK Neubrandenburg

René Müller

Tel.: +49 395 5597-204

E-Mail: Rene.Mueller@neubrandenburg.ihk.de



Kontakt der Fachkräfte-Service-Zentrale M-V

Interessierten Fachkräften und Unternehmen, die nicht den Wirtschaftskammern in MV angehören, stehen die Kollegen der zentralen Anlaufstelle der Fachkräfte-Service-Zentrale Mecklenburg-Vorpommern gerne zur Verfügung:

Telefon: +49 385 588-15 599
E-Mail: info@fachkraefte-service-zentrale.de