Fachkräfte-Service-Zentrale MV
Unterstützung für Unternehmen und Fachkräfte
Die Fachkräfte-Service-Zentrale M-V berät, unterstützt und begleitet Sie:
- als Arbeitgeber, wenn Sie eine Fach- oder Arbeitskraft oder einen Auszubildenden aus einem Drittstaat in Ihrem Unternehmen beschäftigen wollen und
- wenn Sie als Fach- oder Arbeitskraft oder als Auszubildender aus einem Drittstaat in einem Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern arbeiten wollen.
Förderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der aktiven Fachkräftegewinnung aus Drittstaaten
Kern der Förderrichtlinie 630-529
Das Land M-V fördert Unternehmen mit höchstens 249 Beschäftigten, die Personen direkt aus Drittstaaten für
- eine qualifizierte Berufsausbildung oder
- eine unbefristete sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
in Mecklenburg-Vorpommern gewinnen. Der besondere Fokus liegt ausdrücklich auf Kleinst- und kleinen Unternehmen, denen der Einstieg in die internationale Rekrutierung erleichtert werden soll.
Pro tatsächlich gewonnenem Auszubildenden bzw. Beschäftigten gibt es einen nicht rückzahlbaren pauschalen Zuschuss:
- Unternehmen bis zu 9 Beschäftigte: 8.000 € Förderung pro Person
- Unternehmen mit 10 - 49 Beschäftigten: 6.000 € Förderung pro Person
- Unternehmen mit 50 - 249 Beschäftigte: 4.000 € Förderung pro Person
Pro Unternehmen können maximal drei Personen gefördert werden. Die Förderung wird allerdings erst gewährt, wenn das Ausbildungs- bzw. Beschäftigungsverhältnis mindestens sechs volle Monate bestanden hat.
Wichtig:
Die Person darf bei Antragstellung weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt in der EU haben und auch keine EU-Staatsangehörigkeit besitzen. Außerdem muss die Zuwanderung über einen der in der Richtlinie ausdrücklich genannten Erwerbsmigrationstatbestände erfolgen.
Der Betrieb muss zudem die „Standards Anwerbung Mecklenburg-Vorpommern“ zur fairen Anwerbung anwenden. Bei Auszubildenden ohne B2-Niveau muss während des Förderzeitraums eine weiterführende Deutschsprachförderung über B1 hinaus ermöglicht werden.
Ansprechpartner
Kontakt der Fachkräfte-Service-Zentrale M-V
Interessierten Fachkräften und Unternehmen, die nicht den Wirtschaftskammern in MV angehören, stehen die Kollegen der zentralen Anlaufstelle der Fachkräfte-Service-Zentrale Mecklenburg-Vorpommern gerne zur Verfügung:
Telefon: +49 385 588-15 599
E-Mail: info@fachkraefte-service-zentrale.de