Überbrückungshilfe
AdobeStock

Anträge ab 10. Februar möglichÜberbrückungshilfe III

Seit dem 10. Februar 2021 sind die FAQs von BMWi und BMF zur Überbrückungshilfe III über diesen  Link öffentlich zugänglich. Seither ist auch die Antragstellung – durch prüfende Dritte – möglich. Für letztere wurde eine eigenständige Hotline (+49 30 – 530 199 322) eingerichtet.

Abschlagszahlungen bis zu einer Gesamthöhe von 400.000 Euro – maximal 100.000 Euro je zu berücksichtigendem Monat – sollen ab 15. Februar überwiesen werden. Abschlagszahlungen über 400.000 Euro werden ab Ende Februar ausgezahlt. Die reguläre Auszahlung nach Antragsbearbeitung durch die Länder startet nach aktueller Planung im März 2021.

Die Überbrückungshilfe III soll mit ihrer vom jeweiligen Umsatzeinbruch abhängigen Fixkostenerstattung auch solchen Unternehmen helfen, die zwar Umsatzeinbußen für die Monate November und Dezember des vergangenen Jahres verzeichnen, aber nicht auf die November- bzw. die Dezemberhilfe zurückgreifen können.

Vorfinanzierung der Überbrückungshilfe III

Aus der Pressemitteilung des WM MV:

Für die Vorfinanzierung der Überbrückungshilfe III sind Anträge eingegangen. „Das Landesprogramm ist aufgelegt worden, um Unternehmen schneller zu Liquidität zu verhelfen und die drin-gend benötige Hilfe zu ermöglichen. 49 Anträge sind in der ers-ten Woche bewilligt worden. Auch wenn die formelle Antrag-stellung beim Bund für die Überbrückungshilfe III jetzt begon-nen hat, läuft das Landesprogramm für die Vorfinanzierung na-türlich weiter“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Ge-sundheit Harry Glawe am Donnerstag.

Bewilligungsstelle ist die GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH, Schulstraße 1-3, in 19055 Schwerin. „Die Antragstellung erfolgt im eigenen Namen. Die Einbindung eines prüfenden Dritten ist nicht erforderlich“, sagte Glawe weiter. Die Antragsfrist endet am 28. Februar 2021. Die Antragsunterlagen stehen auf der Homepage der GSA unter www.gsa-schwerin.de zum Download bereit.

Weitere Informationen finden Sie hier.