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Asbest im Bestand

Neue Regeln bringen Chancen und Belastungen für das Handwerk

Auch mehr als 30 Jahre nach dem Verbot ist Asbest auf deutschen Baustellen weiterhin ein Thema – vor allem im Bestand. Mit der Novellierung der Gefahrstoffverordnung Ende 2024 und dem neuen Leitfaden der BG BAU wird zugleich deutlich: Für Handwerksbetriebe wird der Umgang mit dem Gefahrstoff zunehmend komplexer. Gleichzeitig eröffnen neue Regelungen auch zusätzliche Handlungsspielräume.

Bestandsgebäude und Schutzkonzept

Asbest steckt noch immer in vielen Gebäuden, insbesondere wenn sie vor dem 31. Oktober 1993 errichtet wurden. Typische Fundstellen sind Putze, Spachtelmassen oder Fliesenkleber. Das Problem: Asbest ist meist nicht sichtbar, kann aber bei Arbeiten wie Bohren oder Schleifen in gefährlichen Mengen freigesetzt werden. Für das Handwerk bedeutet das ein dauerhaftes Gesundheitsrisiko, das nur durch konsequente Schutzmaßnahmen beherrscht werden kann.

Mit der überarbeiteten Gefahrstoffverordnung, die Ende 2024 in Kraft trat, wurden die Anforderungen an alle Beteiligten deutlich verschärft. Auftraggeber sind nun verpflichtet, umfassende Informationen über mögliche Schadstoffe bereitzustellen. Gleichzeitig müssen Handwerksbetriebe diese Angaben prüfen und – falls notwendig – eigene Erkundungen durchführen. Können keine eindeutigen Nachweise erbracht werden, gilt im Zweifel: Es ist von Asbest auszugehen.

Neu ist außerdem ein risikobasiertes Schutzkonzept, das Tätigkeiten in drei Kategorien einteilt: niedriges, mittleres und hohes Risiko. Je nach Einstufung sind unterschiedliche Schutzmaßnahmen erforderlich. Für die Praxis bedeutet das mehr Struktur, aber auch mehr Aufwand in der Planung und Umsetzung.

Die Änderungen

Eine wesentliche Änderung bringt jedoch auch Vorteile: Bestimmte Instandhaltungsarbeiten im niedrigen und mittleren Risikobereich sind nun wieder zulässig. Tätigkeiten wie das Fräsen von Leitungsschlitzen, die zuvor kaum möglich waren, können unter strengen Auflagen wieder durchgeführt werden. Damit entstehen neue Möglichkeiten für Handwerksbetriebe im Bestandsgeschäft.

Dem stehen allerdings deutlich gestiegene Anforderungen gegenüber. Vor Beginn der Arbeiten ist eine Gefährdungsbeurteilung verpflichtend. Zudem müssen Betriebe über entsprechend qualifiziertes Personal verfügen, Sach- und Fachkunde nachweisen und umfangreiche Anzeige- sowie Dokumentationspflichten erfüllen. Auch arbeitsmedizinische Vorsorge und die Führung von Expositionsverzeichnissen gehören künftig zum Standard.

Besonders aufwendig sind die Schutzmaßnahmen auf der Baustelle. Emissionsarme Verfahren, staubarme Arbeitsweisen, Absaugtechnik, Abschottungen und persönliche Schutzausrüstung sind unerlässlich. Hinzu kommen strenge Vorgaben für Reinigung und Entsorgung. Asbesthaltige Abfälle gelten grundsätzlich als gefährlich und müssen separat gesammelt, gekennzeichnet und fachgerecht entsorgt werden.

Für Handwerksunternehmen ergeben sich daraus gemischte Auswirkungen. Positiv ist vor allem die gestiegene Rechtssicherheit und die Möglichkeit, wieder mehr Arbeiten im Bestand auszuführen. Gleichzeitig erhöhen die neuen Vorgaben den Arbeitsschutz und fördern eine stärkere Professionalisierung der Branche.

Auf der anderen Seite stehen jedoch ein erheblicher bürokratischer Mehraufwand, steigende Kosten für Schulungen und Ausrüstung sowie zusätzliche Haftungsrisiken. Auch Bauabläufe können sich durch notwendige Erkundungen und Genehmigungen verzögern. Nicht zuletzt verschärfen die höheren Qualifikationsanforderungen den Fachkräftemangel in vielen Betrieben.




Unterm Strich zeigt der Leitfaden: Asbest bleibt eine Daueraufgabe für das Handwerk. Wer die neuen Anforderungen frühzeitig umsetzt und in Qualifikation sowie Technik investiert, kann sich jedoch Wettbewerbsvorteile sichern – und gleichzeitig die Gesundheit der eigenen Beschäftigten wirksam schützen.