Informationen für Azubis und Betriebe während der Coronakrise
Unterstützung für Ausbildungsbetriebe, um Lehrlinge zu halten
Unterstützung in Form eines nicht-rückzahlbaren Zuschusses
Antragsberechtigt sind Ausbildungsbetriebe jeglicher Größe aus allen Wirtschaftsbereichen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern. Voraussetzung ist, dass zum Antragszeitpunkt der Anteil der Beschäftigten, die Kurzarbeitergeld beziehen („Kurzarbeiterquote“), mindestens 50 Prozent beträgt oder in der Anzeige über den Arbeitsausfall gegenüber der Bundesagentur für Arbeit eine Herabsetzung der regelmäßigen betriebsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit für mindestens 50 Prozent der Beschäftigten geplant ist. Die Anträge stehen ab dem 01. Mai zum Download beim Landesförderinstitut (lfi-mv.de) bereit. Das Programm tritt an diesem Tag auch in Kraft.
Antworten auf viele Fragen zum Thema Auszubildende in der Coronakrise
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