Ansprechpartner
Katja Berlin
Gesellenprüfungswesen
Tel. 0395 5593-152
Fax 0395 5593-169
berlin.katja--at--hwk-omv.de
Ab wann dürfen Prüfungen wieder durchgeführt werden?
Werden jetzt bereits Einladungen zu Prüfungen versandt, die nach dem 24. April 2020 terminiert sind?
Was passiert mit den Prüfungen, zu welchen bereits eingeladen wurde?
Kann der Teil 1 einer Abschluss-/Gesellenprüfung auch weitergehend verschoben werden?
Können Ausbildungsverträge über den regelmäßigen Ablauf der Ausbildungszeit hinaus verlängert werden?
Welche Auswirkungen hat die Verschiebung des Prüfungstermins auf das Berufsausbildungsverhältnis?
Umgang mit gestreckten Prüfungen
Umgang mit Zwischenprüfungen
Zulassung zur Prüfung aufgrund von Corona-bedingten Versäumnissen